1. Korrektur Beschreibung des Verfahrens (Punkt 2.1.):
Text vorher:
Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 002, 004, 006, 009, 010, 011, 027, 028, 030,032, 036, 038, 046, 055, 056, 057, 061, 062, 063, 067, 073, 078, 079, 096, 097, 098, 107, 117, 127, 134, 158, 159, 173, 222, 225,233, 239, 243 und 255 beginnen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2026) bereits ab dem 01.10.2025. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen beträgt damit 27 Monate. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 267 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose mit der Losnummer 005 (WNK 01 bis 03), 046, 047, 053, 054, 055,068, 072 (WNK 04 bis 06), 096, 124, 144, 147, 150 und 158, in denen jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem, zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe Informationen zum jeweiligen Fachlos).
Text neu:
Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 002, 004, 006, 009, 010, 011, 027, 028, 030,032, 036, 038, 046, 055, 056, 057, 061, 062, 063, 067, 073, 078, 079, 096, 097, 098, 107, 117, 127, 134, 158, 159, 173, 222, 225,233, 239, 243 und 255 beginnen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2026) bereits ab dem 01.10.2025. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen beträgt damit 27 Monate. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 267 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose mit der Losnummer 005 (WNK 01 bis 03), 046, 047, 053, 054, 055,068, 072 (WNK 04 bis 06), 096, 124, 144, 147, 150 und 158 (WNK 02 bis 07), in denen jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem, zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe Informationen zum jeweiligen Fachlos).
2. Korrektur Hinweistext zum Los 158 | Macrogol Pulver zur Herstellung ei. Lösung z. Einnehmen [3] [H]
Hinweistext vorher:
Es dürfen nur nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige PZN angeboten werden. In den WNK 03 bis 07 dürfen PZN angeboten werden, welche in einem Beutel 13,72 g Wirkstoff/e enthalten. In der WNK 08 dürfen PZN angeboten werden, die in einem Beutel 13,8 g Wirkstoff/e und in den WNK 01 und 02 dürfen PZN angeboten werden, die 6,9 g Wirkstoff/e pro Beutel enthalten.
Hinweistext neu:
In der WNK 01 dürfen nur verschreibungspflichtige PZN angeboten werden. In den WNK 02 bis 07 dürfen nur nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige PZN angeboten werden. In der WNK 01 dürfen PZN angeboten werden, die 6,86 g oder 6,9 g Wirkstoff/e pro Beutel enthalten. In den WNK 02 bis 05 dürfen PZN angeboten werden, welche in einem Beutel 13,7 g oder 13,72 g oder 13,8 g Wirkstoff/e enthalten. In der WNK 06 dürfen PZN angeboten werden, die in einem Beutel 13,7 g oder 13,72 g Wirkstoff/e und in der WNK 07 dürfen PZN angeboten werden, die 13,8 g Wirkstoff/e in einem Beutel enthalten.