SSV Wichernschule
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Mitteilung #2 zu Bieterfragen Datum: 28.03.2025 - 16:17 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
es sind zu den bereitgestellten Vergabeunterlagen weitere Bieterfragen gestellt worden, die im Folgenden allen in dem Vergabeverfahren freigeschalteten Unternehmen zur Kenntnis gegeben werden. Die Antworten zu den einzelnen Fragen sind jeweils im Anschluss angefügt. Die Nummerierung der vorangegangenen Bieternachricht wird fortgesetzt.

9. Frage
Ist es möglich, je Los ein eigenes Qualitätskonzept vorzulegen?Antwort: Dass ist zulässig, sollte aber nur dann erfolgen, wenn differenzierte Aussagen erforderlich sind, die ein einheitliches Konzept für Losangebote nicht sachgerecht erscheinen lassen.

10. Frage
Wie erfolgt die Preisfortschreibung konkret ? Wie kann ein Nachweis auf Basis einer Urkalkulation vorgelegt werden, wenn diese nicht Bestandteil des Angebots ist ?Antwort: Auch wenn die Urkalkulation nicht Bestandteil des Angebotes ist, kann diese doch dennoch für Preisfortschreibungen genutzt werden, weil sie im Gegensatz zu dem anzubietenden Tagespauschalpreis einzelne Kostenpositionen abbildet, deren Veränderung während der Vertragslaufzeit der Grund für ein Anpassungsverlangen ist. Der Auftragnehmer obliegt der Nachweis, dass und in welchem Maß sich eine Kostenermittlungsgrundlage geändert hat.

11. Frage
Im Preisblatt lassen sich keine Beträge eingeben. Das Blatt ist schreibgeschützt. Welches Kennwort wurde vergeben?
Antwort: Die Exceldateien sind so konfiguriert, dass die Beträge eingegeben werden können.

12. Frage
Werden alle Linien, die in einem Los zusammengefasst wurden, zu einer Berechnung herangezogen für Los 1 z.B. 47 Schüler?
Antwort: Das trifft zu.

13. Frage
Ihrer Antwort auf die bereits gestellte Frage zur gesonderten Hin- und Rückfahrt entnehmen wir, dass es sich bei einer gesonderten Hin- und Rückfahrt nicht um eine Einzelbeförderung handelt, auch wenn nur ein einzelner Fahrgast befördert wird. Können Sie dies bestätigen?
Antwort: Ja, das ist richtig.

14. Frage
Wird für einen einzelnen Fahrgast bei einer gesonderten Hin- und Rückfahrt lediglich der Tagespauschalpreis gezahlt?
Antwort: Ja, das ist so vorgesehen.

15. Frage
Muss für einen einzelnen Fahrgast bei einer gesonderten Hin- und Rückfahrt eine Begleitperson gestellt werden?
Antwort: Wenn der Schüler eine Begleitperson erfordert, dann ja!

Sie werden freundlich gebeten, die mitgeteilten Antworten bei der Erstellung Ihrer Angebote zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen!
i.A. Diakoniestiftung Salem gGmbH

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Betreff: Mitteilung #1 zu Bieterfragen Datum: 21.03.2025 - 11:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sind zu den bereitgestellten Vergabeunterlagen Bieterfragen gestellt worden, die im Folgenden allen in dem Vergabeverfahren freigeschalteten Unternehmen zur Kenntnis gegeben werden. Die Antworten zu den einzelnen Fragen sind jeweils im Anschluss angefügt.

1.Frage
Zu Vergabeunterlage A Verfahrenshinweise: Unter Punkt 2 ist von 6 Gebietslosen die Rede, unter Punkt 5 sind es 7 Gebietslose. Wir bitten um Klärung.

Antwort: Die Beschreibung unter Punkt 2 ist zutreffend: Ausgeschrieben sind 6 Gebietslose und ein Los für wöchentliche Fahrten zu externen Sportstätten. Diese Losbildung zeigt auch die Anlage B1. Die Formulierung unter Punkt 5 der Verfahrenshinweise ("7 Gebietslose") ist redaktionell fehlerhaft. Die auf dem Vergabeportal bereitgestellte neue Fassung der Vergabeunterlage A berichtigt dies.

2.Frage
Zu Vergabeunterlage A Verfahrenshinweise: Die unter Punkt 14 genannten Termine für die geplante Zuschlagserteilung und den Beförderungsbeginn liegen in der Vergangenheit. Bitte nennen Sie die korrekten Termine.

Antwort: Die korrekten Termine für die geplante Zuschlagserteilung und den Beförderungsbeginn sind der 26.05.2025 und der 27.08.2025. Die auf dem Vergabeportal bereitgestellte neue Fassung der Vergabeunterlage A berichtigt die Terminangaben.

3.Frage
Zu Vergabeunterlage E Wertungskriterien: Unter Punkt 2.1 ist die Beförderung der Grundschüler der Ostschule genannt. Um welche Schule handelt es sich? Ist eventuell die komplette Vergabeunterlage E nicht für die Wichernschule gedacht?

Antwort: Die angesprochene Bezugnahme auf eine Grundschule ("Ostschule") ist redaktionell fehlerhaft und für die ausgeschriebenen Leistungen ohne Bedeutung. Die auf dem Vergabeportal bereitgestellte neue Fassung der Vergabeunterlage E berichtigt dies.

4.Frage
Zu Vergabeunterlage E Wertungskriterien: Unter Punkt 2.1 wird davon ausgegangen, dass sich die Gesamtzahl der zu befördernden Personen pro Los nur "geringfügig" ändern wird. Bitte definieren Sie den unbestimmten Begriff "geringfügig" genau und geben eine Größe/Prozentzahl für Änderungen an, mit der kalkuliert werden kann. Die Anzahl der zu befördernden Personen ist maßgeblich für die Preisfindung.

Antwort: Der Auftraggeber hat keine Kenntnis über die genaue Zahl der Änderungen, die sich für die Gesamtzahl der zu befördernden Personen in den nächsten Schuljahren ergeben werden. In den vergangenen Jahren sind infolge von Abmeldungen und Neuaufnahmen im Schnitt für jedes der ausgeschriebenen Gebietslose Änderungen von maximal 3 Personen aufgetreten. Zukünftige Änderungen in dieser Größenordnung sieht der Auftraggeber als "geringfügig" an.

5.Frage
Zu Vergabeunterlage C Beförderungsvertrag: § 11 (3) Wer sagt wegen "höherer Gewalt" ab, die Schule oder der Beförderungsunternehmer? Ab wann ist Glatteis oder Unwetter höhere Gewalt und wird nicht bezahlt? Bitte definieren Sie dies klarer. Bitte stellen Sie die mehrfach erwähnte allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage X) zur Verfügung.

Antwort: Aus Sicht des Auftraggebers sind beide Fälle denkbar und können auftreten: Die Schule schließt sich Entscheidungen regelmäßig an, die die für staatliche Schulen zuständige Behörde zu Unterrichtsausfällen wegen Glatteis oder in anderen Fällen höherer Gewalt trifft. Der Beförderungsunternehmer kann seinerseits feststellen, dass eine sichere Beförderung aus diesen Gründen nicht möglich ist und hat dies dann zu belegen. Eine klarere Definition der Voraussetzungen ist aus Sicht des Auftraggebers nicht zweckdienlich. Die "Allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage X)" ist die Vergabeunterlage B Leistungsbeschreibung, die als Vertragsanlage möglicherweise eine andere Nummerierung erhält und deshalb im Vertragstext so bezeichnet wurde.

6. Frage
Zu Anlage D1 Preisblätter: Die Wertungssumme ist in allen Preisblättern für das Los 1 angegeben. Wie ist das zu verstehen?

Antwort: Die Preisblätter sind für jedes Los in der Überschrift eindeutig und zutreffend bezeichnet. Lediglich in der letzten Zeile (28) ist versehentlich durchgängig auf Los 1 Bezug genommen worden. Die auf dem Vergabeportal bereitgestellte neue Fassung der Anlage D1 Preisblätter berichtigt dies.

7. Frage
Zu Anlage B1 Aufnahmepunkt: Muss die Aufnahme der Fahrgäste Haustür-nah erfolgen oder ist der Weg zur nächstgelegenen Bushaltestelle zumutbar?

Antwort: Die Schülerinnen und Schüler sind an ihrem jeweiligen Wohnort aufzunehmen. Die Hausnummern werden dem beauftragten Unternehmen für jedes Los bekanntgegeben.

8. Frage
Zu Vergabeunterlage B Leistungsbeschreibung: Für die erwähnte gesonderte Hin- und/oder Rückfahrt fehlt die Angabe im Preisblatt. Wo muss der Zuschlag angegeben werden?

Antwort:
Die Bieter werden im Abschnitt 2.1 (Seite 5) der Leistungsbeschreibung aufgefordert, alle Informationen kalkulatorisch einzupreisen, die in der Leistungsbeschreibung gegeben werden. Diese sind in den abgefragten Tagespauschalpreis je Fahrgast einzubeziehen. Sonderpreise sind daneben nicht abgefragt und im Preisblatt nicht einzutragen.
Was konkret eine "gesonderte Hin- und/oder Rückfahrt" betrifft, gilt nichts Anderes. Dazu sind die Informationen der Leistungsbeschreibung und ist die Anlage B1 mit den für jedes Los angegebenen Aufnahmepunkten und den weiteren Informationen für den Tagespauschalpreis je Fahrgast zu berücksichtigen.


Sie werden freundlich gebeten, die mitgeteilten Antworten bei der Erstellung Ihrer Angebote zu beachten und die bereitgestellten Vergabeunterlagen in der neuen Fassung zugrunde zu legen. Das gilt insbesondere für die ersetzten Preisblätter (Anlage D1).

Die Nummerierung der vorstehenden Bieterfragen wird fortgesetzt, wenn weitere Bieterfragen gestellt werden und mit der Beantwortung durch den Auftraggeber mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen!
i.A. Diakoniestiftung Salem gGmbH

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