Erneuerung der Softwarelandschaft ELSA EdB
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage zu KI-Implementation im Entwicklungsprozess Datum: 16.04.2025 - 15:48 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde uns folgende Bieterfrage übermittelt:

"Wir würden Sie gerne bitten, zu präzisieren, was mit dem Stichpunkt "KI-Implementation im Entwicklungsprozess" unter Teil II der Auswahl-Referenzen gemeint ist. Ist damit die Implementation von KI-Lösungen im entwickelten Produkt oder die Nutzung von KI als Unterstützung während der Entwicklung gemeint?"

Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten:

In Anlage 12 "Referenzliste Auswahl" ist unter "KI-Implementation im Entwicklungsprozess" die Nutzung von Künstlicher Intelligenz als Unterstützung während der Softwareentwicklung zu verstehen, nicht jedoch die Implementierung von KI-Funktionalitäten in das Produkt selbst.

Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Bieterfrage zur mehrfachen Angabe von Referenzen Datum: 16.04.2025 - 14:48 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde uns folgende Bieterfrage übermittelt:

"Gehen wir richtig in der Annahme, dass Referenzen im Formular "Referenzliste Eignung" mehrfach aufgeführt werden dürfen - also sowohl unter Punkt I (Entwicklung eines Backendsystems mit Datenbanken und APIs) als auch unter Punkt II (agile Arbeitsweisen und Java Spring Boot im Backend) -, sofern sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen?"

Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten:

Das Verständnis ist zutreffend.

Referenzen, die unter Ziffer I. (Referenzen für mindestens fünf Projekte in den letzten fünf Jahren, die dem ausgeschriebenen Auftrag nach Inhalt (Entwicklung eines Backendsystems mit Datenbanken und APIs) und Umfang vergleichbare Leistungen umfassen (s. Ziffer II.1 der Übersicht Eignungskriterien)) der "Referenzliste Eignung" angegeben werden, dürfen - soweit sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen - auch unter Ziffer II. (Referenzen für mindestens drei abgeschlossene Projekte in den letzten fünf Jahren, bei denen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (bzw. im Fall der Eignungsleihe das eignungsverleihende Unternehmen) jeweils (i) agile Arbeitsweisen und (ii) Java Spring Boot im Backend genutzt hat (s. Ziffer II.2 der Übersicht Eignungskriterien)) genannt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Bieterfrage zur Wirtschaftsauskunft - Anforderungen an Aktualität und Inhalt Datum: 15.04.2025 - 14:39 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde uns folgende Bieterfrage übermittelt:

"Ich habe eine Frage zur Wirtschaftsauskunft und der Anforderung, dass diese nicht älter als 6 Monate sein darf:
Gilt diese Anforderung für den Bericht selbst oder für die in diesem Dokument enthaltenen Finanzdaten?
Wir können den Bericht zur Verfügung stellen, allerdings mit dem letzten Geschäftsjahr 2023. Das liegt daran, dass das Jahr 2024 noch nicht offiziell abgeschlossen und genehmigt ist. Würde ein solcher Bericht Ihren Anforderungen entsprechen?"

Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten:

Die Anforderung, dass das Dokument nicht älter als 6 Monate sein darf, gilt für die Wirtschaftsauskunft und nicht für die darin erhaltenen Finanzdaten.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Eignungskriteriums Nr. I.3 der Übersicht Eignungskriterien eine Wirtschaftsauskunft einzureichen ist. Eine Wirtschaftsauskunft ist eine Auskunft über die finanzielle Situation eines Unternehmens in Form der Bonitätsprüfung durch eine Auskunftei. Solche Auskünfte werden beispielsweise durch das Unternehmen Creditreform oder vergleichbare Anbieter ausgestellt.

Ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht, auch nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, ist keine Wirtschaftsauskunft im Sinne des Eignungskriteriums Nr. I.3 der Übersicht Eignungskriterien.


Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Hinweise zur Berücksichtigung persönlicher Referenzen bei der Eignungs- und Auswahlwertung zu den Referenzen Datum: 11.04.2025 - 16:06 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde uns folgende Bieterfrage übermittelt:

"Bezüglich der Referenzen für die Eignung und die Auswahl haben wir eine Frage. Werden hier ausschließlich Unternehmensreferenzen gewertet oder können auch persönliche Referenzen von Mitarbeitern, die wir im Projektteam einsetzen würden, gewertet werden?"

Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten:

Grundsätzlich werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die das Unternehmen bzw. im Fall einer Bewerbergemeinschaft eines der daran beteiligten Unternehmen erbracht hat.

Grund dafür ist, dass die Referenzen nicht nur Auskunft über die Leistungsfähigkeit einzelner mit der Auftragsausführung beauftragten Mitarbeiter geben, sondern auch über die Leistungsfähigkeit der Organisation als Ganzes. Dementsprechend erkennt die EdB ausnahmsweise Referenzleistungen von Mitarbeitern an, die außerhalb des Unternehmens des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden, wenn die mit dem Referenzprojekt erworbene technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit (nahezu) vollständig beim Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist (beispielsweise durch Übernahme von Unternehmen oder Unternehmensteilen). Will sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf persönliche Referenzleistungen von Mitarbeitern berufen, die außerhalb des Unternehmens erbracht wurden, ist von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Hinweis zur Korrektur von Anlage 12 - Referenzübersicht Datum: 11.04.2025 - 14:29 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde uns folgende Bieterfrage übermittelt:

"Hallo, mir ist aufgefallen, dass in Abschnitt I. im Dokument "Anlage 12" nur der erste Eintrag ("Referenz Nr. 1") die Eigenschaft "Auftragswert" hat, während die nächsten ("Referenz Nr. 2", ..., "Referenz Nr. 5") nur 5 Eigenschaften (ohne "Auftragswert") haben.

Ist das Absicht oder wurde diese Option versehentlich zum ersten Eintrag hinzugefügt (Kopieren-Einfügen-Problem)? "

Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten:

Es handelt sich um ein Versehen. Bei allen Referenzen für in den letzten fünf Jahren vorweisbare Projekte mit hohem Sicherheits- und Schutzbedarf (z.B. Banken, Fintechs, Versicherungen oder vergleichbar), die dem ausgeschriebenen Auftrag nach Inhalt (Entwicklung eines Backendsystems mit Datenbanken und APIs) und Umfang vergleichbare Leistungen umfassen (s. Ziffer 1 der Übersicht Auswahlkriterien) sind Angaben zum Auftragswert zu machen.

Der Auftraggeber hat die Anlage 12 korrigiert und die korrigierte Fassung auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind aufgefordert, die korrigierte Fassung des Formblatts zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Hinweis zur Einreichung der Versicherungspolice Datum: 11.04.2025 - 14:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde uns folgende Bieterfrage übermittelt:

"Reicht es [für die Versicherungspolice] aus, ein einfaches Dokument mit einer Erklärung zu erstellen, dass das Unternehmen diese Anforderung erfüllt, und den Scan unserer Versicherungspolice im Original (auf [offizielle Sprache eines Mitgliedstaats der EU]) beizufügen?
Oder muss diese Police ins Deutsche oder Englische übersetzt werden?
Wenn eine Übersetzung erforderlich ist: Muss diese von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden?
Oder sollte dies auf andere Weise geschehen?"

Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten:

"Es ist ein Scan der Original-Versicherungspolice einzureichen. Ist die Original-Versicherungspolice nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt, ist zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung beizufügen. Die Übersetzung muss nicht von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden, es reicht eine selbst erstellte Übersetzung. Das Einreichen einer weiteren Erklärung über das Vorliegen der Versicherungspolice ist nicht erforderlich."

Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Aktualisiertes Formblatt Anlage 12 - Referenzliste Auswahl Datum: 11.04.2025 - 14:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass das Formblatt Anlage 12 - Referenzliste Auswahl ausgetauscht wurde. Die vorherige Fassung enthielt unter Ziffer I. einen Fehler. Die Bewerber sind aufgefordert, die korrigierte Fassung des Formblatts zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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Betreff: Nachfrage zum Auftragsvolumen Datum: 27.03.2025 - 20:39 Uhr

Nachricht:

Guten Tag,

für die Entwicklung der ELSA EdB ist von den Bietern ein Festpreis anzubieten. Der Auftraggeber stellt daher keine Angaben zum Aufwand zur Verfügung. Lediglich ergänzende, unterstützende Leistungen werden auf Basis von Stundensätzen abgerechnet. Für die Zwecke der Angebotswertung werden der Festpreis mit 24 % und die angebotenen Stundensätze mit 6 % bewertet (s. Übersicht Zuschlagskriterien).

Nähere Informationen dazu, welche Leistungen vom Festpreis umfasst sind und welche Leistungen mit Stundensätzen vergütet werden, werden den Bietern in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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