Rahmenvereinbarung für Webdienstleistungen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Bieterfragen III - OVZ0012025 - Webdienstleistungen Datum: 21.02.2025 - 06:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Nachfrage zu einer Bieterfrage erhalten, die wir gerne beantworten und allen Bietern zur Verfügung stellen.

Frage (bezieht sich auf Frage 2, siehe hierzu Nachricht vom 20.02.2025 um 10:30 Uhr und 10:57 Uhr):
Bedeutet das, dass mit Zuschlagserteilung der Vertrag wirksam ist oder wird nach der Zuschlagserteilung der Vertrag miteinander besprochen und anschließend unterzeichnet?

Antwort:
Inhaltliche Änderungen sind nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr möglich, da der unterzeichnete Vertrag mit dem Angebot des Bieters einzureichen ist. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Vertragsbeginn ist jedoch der 15.05.2025.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Mill-Novian
Koordinator für Beschaffungswesen und Vergaberecht

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Austausch Vergabeunterlagen - OVZ0012025 - Vergabeunterlagen Version 2.0 Datum: 20.02.2025 - 11:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Seite 15 waren noch falsche Fristen angegeben.

Die Fristen für das Vergabeverfahren lauten wie folgt:

Zuschlags- und Bindefrist endet am: 23.04.2025
Angebotsfrist: 28.03.2025

Die Dokumente wurden entsprechend ausgetauscht.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Mill-Novian
Koordinator für Beschaffungswesen und Vergaberecht

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen II (Korrektur)- OVZ0012025 - Webdienstleistungen Datum: 20.02.2025 - 10:57 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Beantwortung der Frage 2, war die Antwort nicht ganz korrekt. Die richtige Antwort lautet wie folgt:

Die Information über die Zuschlagserteilung erfolgt spätestens am 23.04.2025. Am gleichen Tage erfolgt auch die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB. Vertragsbeginn ist der 15.05.2025.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Mill-Novian
Koordinator für Beschaffungswesen und Vergaberecht

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen II - OVZ0012025 - Webdienstleistungen Datum: 20.02.2025 - 10:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben zwei weitere Bieterfragen erhalten, die wir gerne beantworten und allen Bietern zur Verfügung stellen.

Frage 1:
Ist das Hosting der Instanzen Teil der geforderten Leistungen?

Antwort:
Nein, das Hosting der Instanzen ist nicht Teil der geforderten Leistungen. Die Websites und damit auch die entsprechenden Typo 3 Instanzen liegen bei Hosting.de.

Frage 2:
Wird der Vertrag mit Zuschlag wirksam geschlossen?

Antwort:
Der Zuschlag wird voraussichtlich Ende April/Anfang Mai erteilt. Vertragsbeginn ist der 15.05.2025.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Mill-Novian
Koordinator für Beschaffungswesen und Vergaberecht

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen I - OVZ0012025 - Webdienstleistungen Datum: 19.02.2025 - 14:54 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Bieterfrage erhalten, die wir gerne beantworten und allen Bietern zur Verfügung stellen.

Frage:
Müssen die drei Referenzen jeweils alle Kriterien (responsiv, barrierearm, TYPO3, SOLR Search) erfüllen, oder reicht es, wenn innerhalb aller Referenzen alle Kriterien erfüllt sind?

Antwort:
Die Kriterien müssen nicht alle in allen Referenzen erfüllt werden. Es reicht, wenn innerhalb aller Referenzen alle Kriterien erfüllt sind.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Mill-Novian
Koordinator für Beschaffungswesen und Vergaberecht

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Betreff: Austausch Vergabeunterlagen - OVZ0012025 - EVB-IT-Vertrag-Version 2.0 Datum: 19.02.2025 - 11:47 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der EVB-IT wurde folgendermaßen angepasst und ausgetauscht:

1. Kommentare wurden entfernt
2. Das maximale Auftragsvolumen wurde in 267.000 Euro (netto) geändert.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Mill-Novian
Koordinator für Beschaffungswesen und Vergaberecht

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