VO: | VgV | Vergabeart: | Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte folgende Frage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
müssen die Landschaftsarchitekten bereits im Zuge der Bewerbung genannt werden oder ist es auch möglich, die Landschaftsarchitekten erst nach Losziehung zu benennen?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort."
Antwort:
Sollte der Landschaftsarchitekt zur Bewerbungsfrist noch nicht feststehen ist wie folgt vorzugehen:
Bei beabsichtigtem Unterauftrag mit LA: Ausfüllen der Anlage 2 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) hinsichtlich der Leistung die als Unterauftrag beabsichtigt wird zu vergeben (z.B. Freianlagenplanung).
Bei beabsichtigter Bewerbergemeinschaft mit LA: Ausfüllen der Anlage 1 mit der Angabe: (Name Architekturbüro) + LA (N.N).
Benannt werden muss der Landschaftsarchitekt spätestens in der Verfassererklärung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Josephin Meseck
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