Sanierung und Attraktivierung des Freibades Haselünne: Schwimmbadtechnik
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2025
17.04.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Haselünne
t:059615090
Rathausplatz 1
49740
Haselünne
Deutschland
DE949
Stadt Haselünne
vergabe@haseluenne.de
+49 5961-509425

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Haselünne
xxx
Rathausplatz 1
49740
Haselünne
Deutschland
DE949
Stadt Haselünne
vergabe@haseluenne.de
+49 5961-509425

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+494131150

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sanierung und Attraktivierung des Freibades Haselünne - Schwimmbadtechnik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Freibadgelände besteht im Wesentlichen aus zwei Schwimmbecken, von denen ein Schwimmerbecken mit
einer Wassertiefe von 1,20 m - 3,50 m mit fünf Bahnen zu je 25 m, sowie einer angesetzten Springerbucht die
Anlage dominiert. Das Becken liegt mit seiner Längsrichtung relativ exakt in einer Ausrichtung von Südosten
nach Nordwesten, wobei die Springerbucht unterhalb, südlich der südwestlichen Beckenhälfte angesetzt ist. An
dieser Seite befinden sich eine Sprunganlage mit einer 3-Meter-Sprunganlage, sowie zwei 1-Meter-
Sprunganlagen, die die mittig platzierte 3-Meter-Anlage flankieren.
In nordöstlicher Richtung schließt in einem Abstand von gut 12 m das Nichtschwimmerbecken an, welches
polygonal geformt ist und in Südost-Nordwest-Richtung eine Länge von gut 23,50 m bei einer Wassertiefe bis
1,10 m aufweist. In der Breite differiert das Becken zwischen acht und knapp 20 m. An der südöstlichen Seite
befindet sich neben einer Wassergewöhnungstreppe eine Wasserrutsche (Breitwellenrutsche). Weiterhin
befindet sich an der nordwestlichen Seite ein weiterer Zugang mit einer Wassergewöhnungstreppe und
vorgelagertem Flachbecken.
Beide Becken sind eingebettet in eine ca. 80 x 150 m große Frei- und Liegewiesentopographie, die nach Osten
und Südosten hin durch das Umkleide- und Sanitärgebäude zur Straße hin abgegrenzt wird. Ungefähr auf der
Höhe der Springerbucht, jedoch um knapp 20 m weit nach Nordwesten versetzt, befindet sich ein ca. 20 m
langes Technikgebäude, das die gesamte Filtertechnik und die Wasseraufbereitung sowie den Chlorgasraum
beherbergt.
Geplant ist, die beiden vorbeschriebenen Becken betontechnologisch instand zu setzen und neu auszukleiden,
wobei beim Schwimmerbecken der Springerbereich neu als WU-Konstruktion zu errichten ist. Da der
Beckenkopf umlaufend bei beiden Becken defekt ist, muss hier der alte Kopf abgeschnitten und durch eine neu
aufzubetonierende Konstruktion ersetzt werden. Die neue Konstruktion ist bewehrungstechnisch mit Hilti Hit
o.ä. an die bestehenden Wände anzuschließen. Für den neuen Längsbalken, sowie die neu zu errichtende
Springerbucht, ist eine WU-Konstruktion mit einer Rissbreitenbeschränkung von wcal = 0,15 mm vorgesehen.
Das bestehende Technikgebäude hat sich zudem durch diverse Normänderungen und gestiegene
Anforderungen an die technischen Komponenten der Badewasseraufbereitung als zu klein erwiesen und muss
erweitert werden.
Zudem sind im Rahmen der Maßnahme alle Leitungen der badewasser- und sanitärtechnischen Leitungen im
Freigelände zu erneuern. Die Beckenumgänge und Freianlagen werden in diesem Zuge neu aufgebaut und
neu mit barfußtauglichem Betonsteinpflaster und neuen Grünanlagen hergestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Haselünne
Deutschland
DE949

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5P5CG7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Der Bieter hat durch Vorlage von Referenzen nachzuweisen, dass Erfahrungen mit Schwimmbadtechnik vorliegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
- Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung