Neugestaltung der Dauerausstellung im Universum Bremen - Ausstellungsplanung
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Anfrage (03.04.2025) Datum: 03.04.2025 - 11:46 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfragen werden hiermit beantwortet:

Frage 1: "In den auf der Vergabeplattform veröffentlichten Teilnahmebedingungen schreiben Sie, dass unter anderem die durchschnittliche jährliche Belegschaft, der Anteil der Unterauftragsvergabe sowie der durchschnittliche Jahresumsatz zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe herangezogen werden. Könnten Sie bitte näher erläutern, wie diese Faktoren in die Bewertung einfließen? Gibt es beispielsweise Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen, oder wird ein Bieter mit einem höheren Jahresumsatz bevorzugt bewertet?

Antwort:
Gemäß Bekanntmachung Nr. 199863-2025, Ziffer 5.1.9 (Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) werden Referenzen des Unternehmens seit 2017, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, für die Auswahl der Bewerber zur zweiten Stufe mit 100 % Gewichtung zur Wertung herangezogen.
Die Darstellung auf der Vergabeplattform DTVP besagt unter dem Reiter "Bedingungen" ebenfalls, dass Referenzen des Unternehmens für die Auswahl der Bewerber zur zweiten Stufe (Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes) mit 100 % Gewichtung herangezogen werden (siehe grüner Haken).
Auf die veröffentlichte Darstellung der Eintragungen auf der Homepage der Vergabeplattform oder auf die Darstellung der Bekanntmachung (eForms) hat die Vergabestelle leider keinen Einfluss.
Eine übersichtlichere Darstellung der geforderten Mindeststandards sowie der Bewertungsmatrix (Auswahl für die 2. Stufe) können dem Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" (Datei: 01_Ausstellung-Universum_Teilnahmewettbewerb), Ziffer 8 entnommen werden.
Die Angaben zu Unteraufträgen, Umsatzzahlen usw. sind gem. Bekanntmachung zu tätigen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.


Frage 2: Ist es erforderlich, dass eine Referenz ein Ausstellungsbudget von > 1,0 Mio Euro netto aufweist um 3 Punkte in der Referenzwertung zu erhalten? Oder kann dafür auch die Summe beider Referenzprojekte > 1,0 Mio. Euro netto sein?

Antwort:
Gemäß der Bewertungsmatrix (siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Ziffer 8.2) werden 3 Punkte erreicht, wenn Folgendes nachgewiesen wurde: "Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über mehrfache Erfahrungen (mind. 2-fach) mit der Planung und baulich-technischen Überwachung der Realisierung einer interaktiven Ausstellung mit verschiedenen spielerischen Anwendungen, die Lernprozesse motivieren oder Informationen vermitteln (z.B. analoge und digitale hands on) mit Schwerpunkt in einem der folgenden Bereiche: Technik, Mensch oder Natur, davon 1-fach mit einem Ausstellungsbudget > 1,0 Mio. Euro netto."
Dies bedeutet, dass eine der zwei Referenzen, ein Ausstellungsbudget von > 1,0 Mio. Euro netto allein nachweisen muss. Die Summe der Ausstellungsbudgets der zwei Referenzen wird nicht zur Wertung herangezogen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die erfolgreiche Teilnahme ggf. nicht zwingend die maximale Punktzahl (3 Punkte) erreicht werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

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