Kontrastmittel - Wirkstoffübergreifendes Open-House-Verfahren für die KV-Region Rh...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage 1 Datum: 18.02.2025 - 14:40 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der vorgenannten Ausschreibung sind zu den zur Verfügung gestellten Unterlagen Fragen an uns herangetragen worden. Um alle Bewerber in gleicher Weise zu informieren, haben wir die Fragestellung und die entsprechende Antwort dazu im Folgenden zusammengestellt:

Frage 1:
In der Anlage 2 werden die Produkte eingetragen, welche für den Beitritt angeboten werden. Was geschieht, wenn während der Vertragslaufzeit ein Produkt eine bestimmte Darreichungsform, welches zu Beginn Vertragsbestandteil gewesen ist, dann aus dem Portfolio rausgenommen wird?
Beispiel: Beitritt zum 01.03.2025 mit Wirkstoff X und Darreichungsform 50ml; Herausnahme aus der Lauertaxe am 01.10.2025 dieser Darreichungsform.
Muss dies der beigetretene innerhalb einer bestimmten Frist erklären, wenn ja wann und in welcher Form? Muss der beigetretene mit einer Sanktion rechnen?

Antwort:
In einem solchen Fall ist eine teilweise außerordentliche Kündigung des Vertrages möglich. Wir verweisen dazu auf die Regelungen in § 8 Abs. 2 und 3 des Vertrages. Es hat eine umgehende Information an die Krankenkassen zu erfolgen, Sanktionen sind für einen solchen Fall nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
AOK NordWest
Die Gesundheitskasse.

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