Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die geforderten Mindestumsätze in den Bereichen Objektplanung und Bauleistung geändert.
Der geforderte Mindestumsatz für den Bereich Objektplanung (anzugeben in Formblatt 9) beträgt 500.000 EUR (vorher: 1 Mio. EUR).
Der geforderte Mindestumsatz für den Bereich Bauleistung (anzugeben in Formblatt 10) beträgt 5 Mio. EUR (vorher: 15 Mio. EUR).