VO: | VOB | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Bewerberfrage 4:
Aufgrund der Komplexität der Vergabeunterlagen sowie der Veröffentlichung des Verfahrens in der Weihnachtszeit bitten wir um Verlängerung der Teilnahmefrist um 2 Wochen.
Antwort 4:
Die Teilnahmefrist wird vom 23. Januar 2025 bis 31. Januar 2025, 12:00 Uhr verlängert.
Bieterinformation:
Unter Bezugnahme auf die Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Nr. 4.5 der Teilnahmebedingungen) teilen wir mit, dass die maximal erreichbare Punktzahl eines Teilnahmeantrags 230 Punkte (vormals 275 Punkte) beträgt. Die Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb in den Teilnahmebedingungen wurde dahingehend redaktionell angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wesseling
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Nachricht:
Bewerberfrage 2:
Wir nehmen Bezug auf die Beantwortung der Bewerberfrage 1. Die Formulierung in den Unterlagen bei den anzugebenden Referenzen sieht aus wie folgt:
Gebäudeart Schule, Sporthalle oder Kindertagesstätte
Sonstige Hochbauten
Erreichter Energiestandard DGNB QNG BNB, sonstige und zwar: XX
BGF: XX m²
DGNB, QNG und BNB sind aber keine Energiestandards. Daher die Frage: ist hier nun die Angabe über einen Energiestandard gewünscht, oder die Angabe über eine Nachhaltigkeitszertifizierung, z.B. DGNB?
Antwort 2:
Es wird auf die Antwort zu Bewerberfrage 1 verwiesen. Es kommt nicht auf die Zertifizierung an, sondern dass die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die technisch-energetischen Anforderungen, die für eine Zertifizierung erforderlich wären, vorliegen. Die entsprechenden Bewerberformulare 11 und 12 für die entsprechenden Referenzen sind angepasst worden und dieser Nachricht beigefügt, ferner im Bereich "Teilnahmeunterlagen" abrufbar. Für den Teilnahmeantrag sind bitte ausschließlich die neuen Fassungen der Bewerberformulare 11 und 12 vom 16. Januar 2025 zu verwenden.
Bewerberfrage 3:
Wir beabsichtigten, die LPH 1-5 der Objektplanung an einen Nachunternehmer zu vergeben und die folgenden LPH selbst zu übernehmen. Wir können in dieser Konstellation einige gemeinsame Refernzen nachweisen, aber nicht alle. Wir bitten um Erläuterung, ob die Punktwertung der Referenzen von den geleisteten LPH abhängt und ob noch zusätzliche (mehr als 5) Referenzen eingereicht werden dürfen/soll, um die Eignung über alle LPH hinweg nachzuweisen.
Antwort 3:
3.1. Der Eignungsnachweis durch Referenzen kann durch Eignungsleihe und/oder benannte Nachunternehmer erbracht werden.
3.2. Dem Auftraggeber kommt es im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Leistungen darauf an, dass die wesentlichen Planungsleistungen (LPH 1-5) in den Referenzenprojekten erbracht worden sind.
3.3. Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht beschränkt. Gewertet werden jedoch nur die 5 besten Referenzen. Auf die Mindestanforderung (Vorlage von mind. 1 vergleichbarer Referenz in den Bereichen Objektplanung, Bauen und Gesamtprojektleitung) wird ausdrücklich hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wesseling
Dateianhänge:
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014_Formblatt 11 - Referenz Objektplanung_neu.pdf | 16.01.2025 | 464,6 KB | ||
015_Formblatt 12 - Referenz Bauleistung_neu.pdf | 16.01.2025 | 463,1 KB |
Nachricht:
Bewerberfrage 1:
Sie schreiben, dass ein erreichter Energiestandard nach DGNB, BNB oder ähnlich erreicht sein muss. DGNB, BNB etc. sind aber keine Energiestandards, sondern Nachhaltigkeitszertifizierungen. Wir bitten um Aufklärung. Können des Weiteren auch Projekte angegeben werden, die sich derzeit noch in der Zertifizierung nach DGNB befinden, jedoch noch nicht abgeschlossen sind?
Antwort:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Eignungsanforderungen gemäß Nr. 4.5 der Teilnahmebedingungen bezieht. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass Projekterfahrung mit Energiestandards besteht, die über die gesetzlichen Grundanforderungen hinausgehen. Dies rechtfertigt aus Sicht des Auftraggebers ein "Mehr" an Eignung. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die höheren Energiestandards zertifiziert wurden, sondern dass die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die technisch-energetischen Anforderungen, die für eine Zertifizierung erforderlich wären, vorliegen. Insoweit können auch Projekte angegeben werden, bei denen die Zertifizierung nicht vorliegt bzw. der Zertifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wenn dargelegt werden kann, dass die entsprechenden energetischen Anforderungen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wesseling
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