25-0072 Reinigungsdienstleistung im Zeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2028 - LOS-weise...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 2. Bieterinformation Datum: 25.02.2025 - 15:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.

Frage 2:
"in den besonderen Vertragsbedingungen 634 schreiben Sie:
7 Sicherheitsleistung (§ 18)
7.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Bezieht sich die Auftragssumme auf das Jahresentgelt oder auf den Preis über die gesamte Laufzeit?"

Antwort 2:
"die 5% aus den bes. Vertragsbedingungen beziehen sich auf die §§ 11.1.2 und 11.4 des Servicevertrages mit den Kalkulationslisten, wonach die Gesamtsumme des Vertrages und der Summierung der hierfür in den Kalkulations-blättern hinterlegten Preise beschrieben ist."

Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tanja Düring

_
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de
Telefax: 05361 28-2057

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten
Zentrale Vergabestelle
Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg

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Betreff: 1. Bieterinformation Datum: 24.02.2025 - 14:03 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.

Frage 1:
"Ist bei dieser Ausschreibung eine Besichtigung vorgesehen?
Wenn ja, ist diese verpflichtend?"

Antwort 1:
"Eine Besichtigung ist nicht vorgeschrieben. Die Vereinbarung eines Besichtigungstermins wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, wird für ortsunkundige Bieter dringend empfohlen.

Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dominik Verwied

_
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de
Telefax: 05361 28-2057

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten
Zentrale Vergabestelle
Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg

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