Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung von min. 3 Mio. EUR,
3. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung),
4. Nachweis über den Handelsregisterauszug,
5. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
6. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
7. Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,
9. bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,
10. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3) "zusätzliche Angaben" genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
Erforderliche Referenzen in den letzten 15 Jahren (es reicht zu den unten angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):
11. optische Beweissicherung eines Ingenieurbauwerkes, z. B. einer Brücke, vergleichbar mit der Jokohamabrücke in der City-Nord in Hamburg,
12. optische Beweissicherung einer Verkehrs- und Grünfläche von mindestens 1 000 m2,
13. optische Beweissicherung eines Gebäudes mit mindestens 1 Stockwerken incl. Kellergeschoße, Innen- und Außenbereich incl. Fassade,
14. optische Beweissicherung eines Gewerbe- oder Bürogebäudes (Innen- und Außenbereich) mit mindestens 2 000 qm bebauter Fläche.