VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei unserer Ausschreibung folgende Fragestellungen erhalten, die wir Ihnen nachfolgend mit unseren zugehörigen Antworten zur Verfügung stellen:
Frage:
Wie viele Seiten darf das Konzept maximal umfassen?
Antwort:
Es gibt keine konkrete Vorgabe zum Umfang des Konzepts. Jedoch bitten wir darum, die wesentlichen Inhalte möglichst zusammengefasst wiederzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Abgabe Ihres Angebotes.
Vielen Dank für die von Ihnen erfolgten Hinweise im Zuge unseres Vergabeverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Annika Bartelsen
Stadt Flensburg/ Vergabestelle
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Ausschreibung haben wir Rückfragen erhalten und sehen uns zu ergänzenden Erklärungen/ Änderungen des Ausschreibungstextes veranlasst:
Frage: Bezugnehmend auf den anzuwendenden Grundlohn der einzusetzenden Kräfte, möchten wir in Erfahrung bringen, ob für alle Bieter als Vorgabe die Einhaltung des neues Tarifvertrage (ab 01.01.2024) gilt? Somit also alle Bieter nach Vorgaben des neuen aber noch nicht für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Grundlohn anzusetzen haben?
Antwort: Bei der Erbringung der Leistung sind alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere auch Bestimmungen über den gesetzlichen Mindestlohn und über als allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Darüber hinaus macht die Stadt Schleswig als Auftraggeber keine weiteren Vorgaben zu den zu zahlenden Löhnen oder den bei der Erbringung der Leistung anzuwendenden Tarifen. Aus gegebenen Anlass wird aber darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot Fixpreise für die Leistung anzubieten sind, die im Auftragsfall bis zum 30.06.2027 für die Abrechnung der Leistung Anwendung finden. Hier ist also im Angebot kein ab dem 01.01.2024 mindestens zu zahlender Tariflohn zu kalkulieren, sondern ein voraussichtlich vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 durchschnittlich für die Leistung zu zahlender Lohn. Übersteigt dann der tatsächlich zu zahlende Lohn hier den vom Bieter kalkulierten Lohn, so ist dies dem unternehmerischen Risiko zuzuordnen. Ein Anspruch auf Anpassung der angebotenen Leistungspreise ergibt sich hieraus grundsätzlich nicht.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Abgabe Ihres Angebotes.
Vielen Dank für die von Ihnen erfolgten Hinweise im Zuge unseres Vergabeverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Arne Moriße
Stadt Flensburg/ Vergabestelle
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Ausschreibung haben wir Rückfragen erhalten und sehen uns zu ergänzenden Erklärungen des Ausschreibungstextes veranlasst.
Diese übersenden wir Ihnen in der Anlage zu dieser Nachricht.
Zusätzlich stellen wir die Datei bei den Vergabeunterlagen unter "Sonstiges" ein.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Abgabe Ihres Angebotes.
Vielen Dank für die von Ihnen erfolgten Hinweise im Zuge unseres Vergabeverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Annika Bartelsen
Stadt Flensburg/ Vergabestelle
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
351 Nachsendung 1.pdf | 07.01.2025 | 146,5 KB |