Stadt Wermelskirchen - TGA (Rhombus Campus) - Teilnahmewettbewerb
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bewerberinformation: Änderung der Mindestanforderung - Referenz Datum: 13.03.2025 - 12:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie wie folgt:

Die Mindestanforderung (1. Referenz) lautete:
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1. Benennung von einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI § 55 [HOAI 2021 und/oder 2013] bzw. a.F. bzw. vergleichbarer Regelungen des Herkunftslandes aus den letzten zehn Jahren (maßgeblich ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP50X0/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für ein Hochbauprojekt mit Nettobaukosten (Anlagengruppen 1-8) von mindestens 3,5 Mio. EUR, den Neubau/Umbau eines Gebäudes für den Publikumsverkehr und eine zu beplanende Nutzungsfläche von mindestens 1.500 m² betreffen. Es sind die Bezeichnung der jeweiligen Referenz, der Auftraggeber, der Leistungszeitraum, die Nettobaukosten (Anlagengruppe), die durchgeführten Leistungsphasen, die Art und Weise des Publikumsverkehrs sowie die zu beplanende Nutzungsfläche anzugeben.

Dies wurde wie folgt geändert:
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1. Benennung von einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI § 55 [HOAI 2021 und/oder 2013] bzw. a.F. bzw. vergleichbarer Regelungen des Herkunftslandes aus den letzten zehn Jahren (maßgeblich ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP50X0/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für ein Hochbauprojekt mit Nettobaukosten (Anlagengruppen 1-8) von mindestens 1,75 Mio. EUR, den Neubau/Umbau eines Gebäudes für den Publikumsverkehr und eine zu beplanende Nutzungsfläche von mindestens 1.500 m² betreffen. Es sind die Bezeichnung der jeweiligen Referenz, der Auftraggeber, der Leistungszeitraum, die Nettobaukosten (Anlagengruppe), die durchgeführten Leistungsphasen, die Art und Weise des Publikumsverkehrs sowie die zu beplanende Nutzungsfläche anzugeben.
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Die Mindestanforderung an die Nettobaukosten (Anlagengruppen 1-8) wurde mithin von mindestens 3,5 Mio. EUR auf mindestens 1,75 Mio. EUR herabgesenkt.
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Die Angaben wurden in den Verfahrensangaben und dem Begleitdokument zur Bekanntmachung berichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. für die Vergabestelle

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Betreff: Bewerberinformation: Änderung des Eignungswertungskriteriums Umsatz Datum: 13.03.2025 - 11:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die Änderung im Begleitdokument zur Bekanntmachung:

In Ziff. 2. e) dd) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung wurde der Umsatz im Rahmen der Eignungswertung wie folgt herangezogen:

Umsatz für vergleichbare Leistungen (Gebäudeplanung) der letzten 3 Geschäftsjahre
[Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre]
Punkteverteilung
>/= 500.000 Euro = 20 Punkte
> 250.000 < 500.000 Euro = 10 Punkte

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Die korrekte Umsatzwertung lautet jedoch wie folgt:

Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz für vergleichbare Leistungen (Tragswerksplanung) der Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 bzw. 2021, 2022, 2023, welcher sich aus dem Formblatt "Eignungsnachweise" (Anlage B1 zum Begleitdokument) auf der Grundlage der dort getätigten An-gaben ergibt.

Der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz in EUR gemäß dem Formular Formblatt "Eignungsnachweise" (Anlage B1 zum Begleitdokument) erhält die höchste Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Bewerbern wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf den durchschnittlichen Umsatz gebildet. Beträgt der durchschnittliche Umsatz eines Teilnahmeantrags beispielsweise 10 % weniger als dasjenige des Bestbewerbers in Bezug auf den durchschnittlichen Umsatz, erhält dieser Teilnahmeantrag 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung).

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Das Begleitdokument wurde entsprechend geändert. und steht zum Download in den Teilnahmeunterlagen bereit.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. für die Vergabestelle

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