Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum W...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
20097
Hamburg
Deutschland
+49 402364855-1709
+49 4033470-900200
vergabestelle@dak.de
DE600
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5623C/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5623C

Art des Auftraggebers
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tiotropiumbromid (ausschließl. in der Df. Lösung zur Inhalation), ATC R03BB04 f. d. Z. 01.11.23 - 31.10.25
1004065 - Tiotropiumbromid (ausschließl. in der Darreichungsform Lösung zur Inhalation), ATC R03BB04

CPV-Code Hauptteil

33600000-6

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Tiotropiumbromid (ausschließlich in der Darreichungsform Lösung zur Inhalation), ATC R03BB04 beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2023 in Kraft und endet am 31.10.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Geschätzter Gesamtwert

1,00 EUR

Haupterfüllungsort

DE

Weitere Erfüllungsorte

Angaben über Varianten/Alternativangebote

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Tiotropiumbromid (ausschließlich in der Darreichungsform Lösung zur Inhalation), ATC R03BB04, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.11.2023 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit:

1. Angebotsschreiben
2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle.
3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen.

Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:

openhouse@dak.de

DAK-Gesundheit
Fachbereich Arzneimittel (0038 00)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de zuschicken.

Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.11.2023 abgeschlossen und enden am 31.10.2025. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen.

Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein.

Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de ausreichend.

Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt

Geschätzter Wert

Angaben zu Optionen

Angaben zu elektronischen Katalogen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Verfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.09.2025 12:00 Uhr

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Bindefrist des Angebots

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.10.2023 12:00 Uhr

Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das erstmögliche Öffnungsdatum eingetragen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o.g. Kontaktstelle zu wenden.

Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot per E-Mail bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
+49 22894990
+49 2289499163
poststelle@bundeskartellamt.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
(s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
+49 22894990
+49 2289499163
poststelle@bundeskartellamt.de
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