Aufgrund einer Bieterfrage und einer erneuten Prüfung des Auftraggebers wurde der geforderte Mindestumsatz pro Kalenderjahr wie beschrieben reduziert. Außerdem können Bieter den Mindestumsatz auch im Kalenderjahr 2024 nachweisen, soweit der Geschäftsabschluss für dieses Jahr bereits vorliegt.
Das Eignungskriterium zum Mindestumsatz wurde wie folgt geändert:
Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) pro Kalenderjahr: 250.000,00 EUR netto. Soweit der Geschäftsabschluss für das Kalenderjahr 2024 bereits vorliegt, kann der Mindestumsatz auch im die Kalenderjahre 2022 bis 2024 nachgewiesen werden.