Reinigungsdienstleistung_Unterhaltsreinigung
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 16.12.2024 - 11:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat mich erreicht, welche ich Ihnen nachfolgend beantworte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Anmerkung in Bezug auf das Formular D.9 (Teil II - fakultativ):
Eine Vergabestelle kann zur Beurteilung der Eignung eines Bieters die in § 122 GWB, §§ 42 ff. VgV vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Gemäß § 46 Abs. 3 VgV kann zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ausschließlich die Vorlage der dort genannten Unterlagen von den Bietern verlangt werden, unter anderem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV die Angabe von geeigneten Referenzen in Form einer Liste. Nicht hingegen ist es der Vergabestelle gestattet, die Vorlage von Referenzbescheinigungen, ausgestellt durch die jeweiligen Auftraggeber, zu verlangen, da derartige Unterlagen nicht im Katalog des § 46 Abs. 3 VgV genannt sind.

Wir bitten daher um eine Streichung von Teil II und eine Überarbeitung der Vergabeunterlagen.

Antwort:

Der Verweis in Anlage D.5 zur Anlage D.9 entfällt.
Mit Anlage D.9 wird keine technische und berufliche Leistungsfähigkeit geprüft.
Es ist lediglich ein weiteres Kriterium für die Zuschlagserteilung.
Die Durchführung der Bewertungsmatrix anhand der Referenzen erfolgt nach der Eignungsprüfung.

Mit freundlichen Grüßen
J. Klauke

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 16.12.2024 - 11:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage hat mich erreicht, welche ich Ihnen allen zur Verfügung stellen möchte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Bieterfragen zum Formular E4:

1. Zu 5. Musterrechnung: Wie soll diese aussehen? Wir können keine Rechnung einfach simulieren für einen Kunden, den es (noch) nicht gibt.

2. Was verstehen Sie unter einem Liquiditätsnachweis? Reicht hierfür eine Bankbestätigung der Hausbank?

Antwort:

zu 1.) bitte nehmen Sie in diesem Fall eine bereits bestehende Firma und schwärzen Sie alle Auftragnehmerdaten.

zu 2.) Eine Bonitätsauskunft Ihrer Bank ist ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
J. Klauke

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 16.12.2024 - 10:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Aufstellen und nutzen von Waschmaschine und / oder Trockner in den Objekten ist nicht möglich. Die Reinigung muss dementsprechend extern erfolgen und selbst organisiert werden. Entsprechend anfallende Nebenkosten sind im Angebot einzuplanen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Klauke

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Bitte warten...