"Externer Datenschutzbeauftragter"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

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17.04.2025 09:00 Uhr
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Konkretisierung des unter Punkt 5.1.9 aufgeführten Kriteriums "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen"

Anstatt: "Detaillierte Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe:
- des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
- der Beschreibung der Leistung,
- des Leistungszeitraums und
- der Betreuungstage pro Jahr
unter Verwendung der Anlage 6-5 der Bewerbungsbedingungen, die ggf. zu vervielfältigen ist. In der Art als vergleichbar erachtet die
Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen mit dem Einsatz als externer Datenschutzbeauftragter für Auftraggeber im Gesundheitswesen nachweisen. In seiner Größe ist ein Referenzprojekt vergleichbar, wenn es einen Umfang von mindestens 10 Betreuungstagen pro Jahr aufweist."

Muss es heißen: "Detaillierte Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe:
- des Kunden unter Angabe
eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
- der Beschreibung der Leistung,
- des Leistungszeitraums und
- der Betreuungstage pro Jahr unter Verwendung der Anlage 6-5 der
Bewerbungsbedingungen, die ggf. zu vervielfältigen ist. In der Art als vergleichbar erachtet die Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen mit der Wahrnehmung der vertraglichen Pflichten eines/einer externen Datenschutzbeauftragten
für Auftraggeber im Gesundheitswesen nachweisen. In
seiner Größe ist ein Referenzprojekt vergleichbar, wenn es einen Umfang von mindestens 10 Betreuungstagen pro Jahr aufweist. Das nachzuweisende Referenzprojekt betrifft die Eignung des Bieters und ist daher unternehmensbezogen zu verstehen. Daher können Refe-renzen über Leistungen von Mitarbeitenden für ein anderes Unternehmen einem Bieter nur dann zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den/die Referenzauftrag/-aufträge zuständig waren und den Mitarbeitenden des Bieters besteht. In diesem Fall ist im Angebot kenntlich zu machen, dass zum Nachweis der Bietereignung Referenzen herangezogen werden, die von Mitarbeitenden des Bieters für ein anderes Unternehmen erbracht wurden. Darzulegen ist im Angebot darüber hinaus, dass die Personen, die diese Referenzen erarbeiten haben, sich im Unternehmen des Bieters befinden.