Die Referenzanforderungen an die Eignung wurden geändert. Der Nachweis der Leistungsphase 4 ist nicht mehr erforderlich:
Ursprünglich:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
Mindestanforderung:
zu 1)
Los 1:
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Freianlagenplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Referenz über Planungsleistungen für eine innerörtliche Platzgestaltung,
b) der Bewerber dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der Anlage 11 der HOAI i.V.m. § 39 HOAI erbracht hat und die Leistungsphase 8 nach 01/2020 abgeschlossen wurde,
c) der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft worden ist,
d) die Baukosten für Freianlagen nach DIN 276 (anteilig KG 500) bei mind. 750.000,00 Euro (netto) lagen.
Bei mind. einer Referenz müssen die Baukosten über mind. 1.000.000 Euro (netto) gelegen haben.
Bei mind. einer Referenz muss es sich um eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB gehandelt haben.
Los 2:
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Freianlagenplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Referenz über Planungsleistungen für Spiel- und Sportanlagen i.S.d. An-lage 10 HOAI,
b) der Bewerber dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der Anlage 11 der HOAI i.V.m. § 39 HOAI erbracht hat und die Leistungsphase 8 nach 01/2020 abgeschlossen wurde,
c) der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft worden ist,
d) die Baukosten für Freianlagen nach DIN 276 (anteilig KG 500) bei mind. 500.000,00 Euro (netto) lagen.
Bei mind. einer Referenz müssen die Baukosten über mind. 750.000 Euro (netto) gelegen haben.
Bei mind. einer Referenz muss es sich um eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB gehandelt haben.
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
NEU:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
Mindestanforderung:
zu 1)
Los 1:
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Freianlagenplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Referenz über Planungsleistungen für eine innerörtliche Platzgestaltung,
b) der Bewerber dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne der Anlage 11 der HOAI i.V.m. § 39 HOAI erbracht hat und die Leistungsphase 8 nach 01/2020 abgeschlossen wurde,
c) der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft worden ist,
d) die Baukosten für Freianlagen nach DIN 276 (anteilig KG 500) bei mind. 750.000,00 Euro (netto) lagen.
Bei mind. einer Referenz müssen die Baukosten über mind. 1.000.000 Euro (netto) gelegen haben.
Bei mind. einer Referenz muss es sich um eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB gehandelt haben.
Los 2:
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Freianlagenplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Referenz über Planungsleistungen für Spiel- und Sportanlagen i.S.d. Anlage 10 HOAI,
b) der Bewerber dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne der Anlage 11 der HOAI i.V.m. § 39 HOAI erbracht hat und die Leistungsphase 8 nach 01/2020 abgeschlossen wurde,
c) der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft worden ist,
d) die Baukosten für Freianlagen nach DIN 276 (anteilig KG 500) bei mind. 500.000,00 Euro (netto) lagen.
Bei mind. einer Referenz müssen die Baukosten über mind. 750.000 Euro (netto) gelegen haben.
Bei mind. einer Referenz muss es sich um eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB gehandelt haben.
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.