VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage hat sich ergeben:
Nach Durchsicht der Vergabeunterlagen ist uns aufgefallen, dass keine spezifischen Anforderungen oder Hinweise zur Berücksichtigung des Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetzes (SaubFahrzeugBeschG) enthalten sind. Das SaubFahrzeugBeschG sieht gemäß § 3 iVm §§ 5f eine Mindestquote für die Beschaffung von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen für öffentliche Auftraggeber vor. Es ist unser Verständnis, dass diese Vorgaben gemäß der Vergabeverordnung (VgV), sowie ebenfalls unter Berücksichtigung der Initiative "Programm für eine nachhaltige Verwaltung" des Freistaates Thüringen, in Betracht gezogen werden müssen.
In Hinblick auf die oben genannten Regelungen und die zunehmende Bedeutung des Umweltschutzes in öffentlichen Vergabeverfahren bitten wir um Klärung, ob und inwiefern die Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der gegenwärtigen Ausschreibung berücksichtigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, möchten wir anfragen, ob und inwieweit eine ergänzende Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen erfolgen wird, um die Konformität mit dem SaubFahrzeugBeschG sicherzustellen.
Wir sind der Überzeugung, dass die Einhaltung der Vorschriften des SaubFahrzeugBeschG nicht nur eine rechtliche Verpflichtung darstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung leistet."
Antwort:
Die Vorschriften des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) sind uns bekannt und finden auch in der Beschaffung von Fahrzeugen (Kauf, Miete, Leasing) im gesamten Landkreis im rechtlichen Rahmen Anwendung.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schülerbeförderung unter SaubFahrzeugBeschG fällt, da es sich um Dienstleistungen handelt, die unter die in Anlage 2 des Gesetzes genannten CPV-Codes fallen. Gemäß § 3 Nr. 3a SaubFahrzeugBeschG ist das Gesetz anwendbar, wenn es sich um Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste handelt, die einem Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung unterliegen.
Hiermit weisen wir zusätzlich alle Bewerber auf die Einhaltung der Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG hin.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
C. Jahn
SGL'in Zentrale Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage hat sich ergeben:
Nach Durchsicht der Vergabeunterlagen ist uns aufgefallen, dass keine Adressdaten der Schüler und Schülerinnen angegeben worden sind.
Uns ist bewusst, dass aus Datenschutzgründen die jeweiligen Namen der zu befördernden Klienten nicht benannt werden dürfen, jedoch benötigen wir für eine präzise Kalkulation die anzufahrenden Adressdaten, bestehend aus der Postleitzahl, einem Straßennamen und der Hausnummer.
Antwort:
Die Adressdaten der zu befördernden Schüler werden nicht zur Verfügung gestellt.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die ausgeschriebenen Lose der aktuellen Planung des Landkreises Gotha (Stand 02/2025) entsprechen und jedes Los im Leistungszeitraum der Anpassung durch den Auftraggeber auf den jeweiligen tatsächlichen Beförderungsbedarf unterliegt.
Die im Preisblatt angegebenen Lastkilometer wurden bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mit den genauen Schülerdaten der aktuell mitfahrenden Schüler ermittelt.
Die Vorgabe des Leistungsumfanges der einfachen Fahrt (Lastkilometer) stellt ein Näherungswert dar, damit alle Bieter von der selben Größenordnung an Lastkilometern ausgehen.
Wie vertraglich vorgesehen besteht ein Anspruch auf Vergütung ausschließlich auf die tatsächlich zu erbringende Verkehrsleistung.
Der Bieter hat die Möglichkeit auf reine Lastkilometer zu kalkulieren oder sollten Anfahrtswege entstehen, können auch Leerkilometer angegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
C. Jahn
SGL'in Zentrale Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage hat sich ergeben:
Handelt es sich bei den Losen 13 und 31 um Begleitpersonen, welche lediglich mitbefördert werden müssen, oder sollen die Begleitpersonen vom Bieter gestellt werden.
Für den Fall, dass die Begleitpersonen für die Lose 13 und 31 vom Auftraggeber gestellt werden, sollen dann zusätzlich bei der Abgabe eines Angebotes die Kosten für eine Begleitperson angegeben werden?
Antwort:
Die Schüler in den Losen/Touren 13 und 31 benötigen Begleitpersonen, die medizinisch geschult sind.
Diese Begleitpersonen müssen nicht vom Beförderungsunternehmen gestellt, sondern lediglich mit befördert werden.
Eine Angabe einer Kostenpauschale für die Begleitperson ist somit nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
C. Jahn
SGL'in Zentrale Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage hat sich ergeben:
Ist es korrekt, dass den Ausschreibungsunterlagen nur die
Erklärung zu den Fahrern und Fahrzeugen, Technische und Berufliche Leitungsfähigkeit, Referenz der letzten 3 Jahre und die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz beigefügt werden muss.
Antwort:
Die einzureichenden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind, sind aus der FBL VVB 631 EU zu entnehmen. Darin heißt es, mit dem Angebot abzugeben sind:
- CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß Paragraf 8 Abs. 1
- Erklärung Fahrzeuge Fahrer KB 25
- Erklärung Leistungsfähigkeit
- VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen
- VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft
- VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen
- VVB 633 - Angebotsschreiben
- Vergabe - Preisblatt
- anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022-muster-eigenerklarung (Russlandsanktionen)
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
C. Jahn
SGL 'in Zentrale Vergabestelle
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