Rahmenvereinbarung Gesamtordnungsdienst für das BAYERN 1 und BAYERN 3 Festival
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.04.2025
29.04.2025 12:00 Uhr
29.04.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
DE129523494
Rundfunkplatz 1
80335
München
Deutschland
DE212
Zentraleinkauf - Vergabemanagement
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de
+49 89590094912
+49 89590023469

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
DE811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79713000-5
75240000-0
75242100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung der verantwortlichen Gesamtordnungsdienstleitung durch Bereitstellung von Personal für die Durchführung eines umfassenden Ordnungsdienstes für die jährlich stattfinden-den BAYERN 1 und BAYERN 3 Festivals.
Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 12 Monate ab dem Datum des Zuschlags und kann um jeweils 3 weitere Jahre bis zu einer Höchstdauer von 4 Jahren verlängert werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Seit 2022 veranstaltet die BRmedia GmbH mit den beiden Massen-Wellen des Bayeri-schen Rundfunks (BAYERN 1 u. BAYERN 3) an einem Wochenende im September das BAYERN 1 Summer of Music Festival sowie das BAYERN 3 POP-Up Festival, was eins der größten Zwei-Tages-Radio-Musik-Festival Deutschlands und somit neben der BR Radltour das wichtigste und reichweitenstärkste Veranstaltung-Format des Bay-erischen Rundfunks ist. Seit Start der Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von ca. 18.000 Personen (täglich) wuchs die Zahl der Besuchenden im Jahr 2023 auf 20.000 (Freitag - BAYERN 3 POP-up Festival) und 22.000 (Samstag - BAYERN 1 Summer of Music Festival) Personen im Durchlauf an. Für das Jahr 2025 wird mit einer Besucher-zahl zwischen 20.000 und 25.000 Personen im Durchlauf gerechnet, d.h. max. 20.000 Besuchende gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche.
Der Einlassbeginn der Abendveranstaltungen ist voraussichtlich um 15:00 Uhr. Auf der Bühne treten neben einer Vorband (in der Regel BAYERN1-Band oder BAYERN3-Band) auch die Moderatoren des Abends, Repräsentanten einzelner Programme, Sponsoren, oder prominente Persönlichkeiten, sowie ab ca. 21:00 Uhr der Hauptact auf. Die Hauptacts sind nationale sowie internationale Künstlerinnen und Künstler mit teilweise weitreichendem Bekanntheitsgrad.
Nach dem Ende des Hauptacts, gegen 22:30 / 23:00 Uhr, sorgt ein DJ für Partystimmung. Ende des Bühnenprogramms und der Veranstaltung ist 23:30 Uhr. Danach beginnt sofort Umbau bzw. Abbau, d.h. der Veranstaltungsplatz muss schnellstmöglich frei von Besuchern sein.
Es ist zu bedenken, dass der BR als Medienunternehmen besonders großen Wert auf die Qualität (Außenwahrnehmung, Erscheinungsbild, Sicherheitsstandards) legt und wir uns auch aus Imagegründen keinerlei Pannen, wie Nichtumsetzung der vom BR beauftragten Anforderungen, leisten können. Aus Durchführungsgründen muss deshalb auch an einen rechtzeitigen Ersatz für eventuell ausfallendes Personal gedacht werden.

Das Höchstabnahmevolumen beträgt 500.000 Euro netto.

Bezugsberechtigt ist neben dem Auftraggeber (Bayerischer Rundfunk)
auch die
BRmedia Service GmbH
Hopfenstr. 4
80335 München.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Die Rahmenvereinbarung kann über die Grundlaufzeit hinaus optional drei Mal um jeweils weitere 12 Monate auf max. 48 Monate verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung tritt nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich anzeigt, dass die Rahmenvereinbarung nicht verlängert wird.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Der Leistungsort für das jährlich stattfindende BAYERN 1 und BAYERN 3 Festival können derzeit noch nicht detailliert angegeben werden. Diese werden jährlich neu festgelegt und befinden sich im Bundesland Bayern.
Der Leistungsort wird dem Auftragnehmer rechtzeitig spätestens beim jeweiligen Einzelabruf mitgeteilt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die im Preisblatt angegebenen Mengen/Stunden sind optionale Höchstmengen. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum kompletten Abruf dieser Mengen/Stunden

Zusätzliche Angaben

Bezugsberechtigt ist neben dem Auftraggeber (Bayerischer Rundfunk)

auch die

BRmedia Service GmbH
Hopfenstr. 4
80335 München.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Im Januar 2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y54YT5R5KRVB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Angebotspräsentation, die in KW 20 stattfindet ist Teil der Angebotswertung!

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

62
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Für Personen- und Sachschäden mindestens min. 5 Mio. EUR je Schadensfall
Für Vermögensschäden min. 1 Mio. EUR je Schadensfall.
Ersatzweise:
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.

Eigenerklärung oder Darstellung des Umsatzes (ohne gesetzliche Umsatzsteuer) in Bereich Ordnungsdienstleistungen bei Open-Air Großveranstaltungen der letzten, höchstens drei Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021) (bei Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied).
Mindestanforderung: Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr in folgender Höhe verlangt: 0,3 Mio. EUR netto.

Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Nachzuweisen ist eine mindestens "mittlere" Bonität, z.B. mit einem Bonitätsindex nicht schlechter als 300 bzw. einer "Probability of Default"-Rate nicht größer als 2% laut Creditreform.
Hinweis:
Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV muss die "Anlage 6 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein.

Ebenfalls vorzulegen ist die "Anlage 2 - Eigenerklärung zum Russlandbezug"

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied).

Mindestbedingung: Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis von zwei (2) Referenzprojekten über den Gesamtordnungsdienst bei Outdoorveranstaltungen im Bereich von Großveranstaltungen (mindestens 20.000 Besucher gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände) und bei der Durchführung von Evakuierungen/Räumung der Großveranstaltung, welche mit dem Auftragsinhalt der hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und welche in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen und/oder abgeschlossen wurden. Es werden Referenzprojekte gefordert, bei welchen der Bieter einen wesentlichen Teil der Leistungen, nicht nur als Subunternehmer erbracht hat. Die Outdoorveranstaltung muss im genannten Umfang eigenverantwortlich als Ordnungsdienstleitung inkl. Personalstellung umgesetzt haben.
Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 8 - Referenzen"
Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift (s.u.) anzugeben.
Die Referenz muss zwingend mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Angabe des Referenzgebers
- Angabe des Ansprechpartners
- Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Angabe des Referenzzeitraums
- Angabe des Auftragsvolumens
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Bezug auf den Auftragsgegenstand
Die jeweilige Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Wertung aller Angebote erfolgt zunächst hinsichtlich der erreichten Leistungspunkte für die Bewertungskriterien B1 bis B5 auf Grundlage der Bietereintragungen in den Anlage B - Bewertungsfragen.
Alle Bieter, die ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden zur Präsentation/Pitch gemäß der im Dokument LB - fachlicher Teil-Rahmenvereinbarung in Kapitel 2.16 beschriebenen Anforderungen aufgefordert.
In der Präsentation/Pitch wird angegebene Projektleiter/Ordnungsdienstleiter sowie der eingereichten Konzepte entsprechend den, in Anlage B - Bewertungsfragen in B6 und B7 dargestellten Bewertungsgrundlagen durch eine Jury, des Auftraggebers bewertet.
Nach Abschluss der Präsentation/Pitch erfolgt eine Gesamtbewertung der Angebote hinsichtlich der erreichten Gesamtleistungspunkte sowie der Preise durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses.
Dabei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt.
Das Angebot mit der besten Kennzahl erhält den

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung