Gebäudereinigung in diversen Gebäuden der TU Berlin
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage Nr. 13 Datum: 31.03.2025 - 14:51 Uhr

Nachricht:

Frage 13)
Wie ist die Häufigkeit der Müllentleerung in den Raumgruppen?

Antwort 13)
Im Tabellenblatt "Kalk Leistungswerte" des Dokuments "OV-057-25 Preisblatt" sind ab Zeile 50 die sonstigen Leistungen aufgeführt. In der Zeile 52 befindet sich die Leistung "Leeren, entsorgen, feucht reinigen (innen und außen) und bestücken
Papierkörbe, Abfallbehälter". Wenn sich zu der entsprechenden Leistung in der Spalte der Raumart das Zeichen "?" befindet, ist der Turnus aus den Raumbüchern zu entnehmen. Andernfalls ist die Erbringung der Leistung nicht erforderlich.

Beispiele:
Raumart A2, Turnus 2 mal wöchentlich
Raumart A7, Turnus 1 mal wöchentlich
Raumart C3, Turnus keine Müllleerung erforderlich

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Betreff: Bieterfragen Nr. 6 - 12 Datum: 28.03.2025 - 13:08 Uhr

Nachricht:

Frage 6)
Nach § 3 Nr. 4 des Vertrages müssen ausländische Arbeitskräfte im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sein. Gehen wir aber richtig in der Annahme, dass dies nur für Nicht EU und EWR Ausländer gilt?

Antwort 6)
Ja, das ist korrekt. Nach geltendem EU-Recht benötigen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz keine gesonderte Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung, um in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen.

Die Anforderung gemäß § 3 Nr. 4 des Vertrages bezieht sich daher nur auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR-Staaten), die eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorweisen müssen.

Frage 7)
Gehen wir richtig in der Annahme, dass wir etwaige Mehrkosten, die sich aus Vorgaben der Auftraggeberin nach § 7 Nr. 2, 12 des Vertrages ergeben, an den AG weitergeben können?

Antwort 7)
Nein, eine Weitergabe etwaiger Mehrkosten an die Auftraggeberin ist nicht vorgesehen.

Gemäß § 7 Nr. 2 des Vertrages kann die Auftraggeberin bestimmte Reinigungsverfahren sowie die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder -geräte untersagen oder vorschreiben. Zudem ist nach § 7 Nr. 11 ein Wechsel von Reinigungsmitteln nur nach vorheriger Mitteilung und Nachweisführung möglich.

Die Auftraggeberin stellt sicher, dass ihre Vorgaben marktgerecht sind. Daher sind mögliche Mehrkosten bereits im Vertragsumfang berücksichtigt und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

Frage 8)
Handelt es sich bei der Schließanlage im Objekt um eine elektronische oder mechanische Schließanlage? Wie alt ist die Schließanlage und wie hoch das maximale Schadensrisiko?

Antwort 8)
Die Schließanlage im Objekt ist eine elektronische Schließanlage.
Da die Schließzylinder unterschiedlich alt sind, kann kein genaues Alter der Anlage angegeben werden.
Das maximale Schadensrisiko entnehmen Sie bitte § 12 des allgemeinen Vertragsteils.

Frage 9)
Nach § 17 Nr. 1 des Vertrages erfolgt die Vergütung nur nach vollständig erbrachter Leistung. Gehen wir aber richtig in der Annahme, dass eine monatliche Rechnungsstellung erfolgen wird?

Antwort 9)
Ja, Ihre Annahme ist korrekt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jedoch bleibt die Vergütung an die vollständig erbrachte Leistung gemäß § 17 Nr. 1 des Vertrages gebunden.

Frage 10)
Gehen wir richtig in der Annahme, dass nach § 17 Nr. 3 des Vertrages auch eine gesetzliche Anpassung der Löhne, sofern diese über dem tarifvertraglichen Mindestlohn liegt, zu einer Anpassung der Vergütung führt?

Antwort 10)
Ja, Ihre Annahme ist richtig. Eine gesetzliche Anpassung der Löhne, sofern diese über dem tarifvertraglichen Mindestlohn liegt, führt ebenfalls zu einer Anpassung der Vergütung.

Allerdings lag der Lohn der Gebäudereiniger in der Vergangenheit stets über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Frage 11)
Da sich die Preiskalkulation auf das gesamte Mengengerüst bezieht und die damit einhergehenden Fixkosten enthält, gehen wir doch richtig in der Annahme, dass für die entfallenden Leistungen bei einer Verminderung des Leistungsumfanges nach § 17 Nr. 4 des Vertrages die entfallenen Fixkosten dadurch geltend machen können, dass die Preise für die verbliebenden Leistungen neu kalkuliert werden?

Antwort 11)
Nein, eine automatische Neukalkulation der Preise für die verbleibenden Leistungen ist nicht vorgesehen. Bei einer Kürzung oder Erweiterung des Leistungsumfanges gemäß § 17 Nr. 4 des Vertrages bleibt der Preis pro Raum als Berechnungsgrundlage für den monatlichen oder jährlichen Gesamtpreis bestehen. Sollten sich durch Kürzungen prozentuale Änderungen ergeben, können diese nicht über den absoluten Wert in Euro hinausgehen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeberin, um vergütet zu werden. Eine Preisanpassung kann in diesen Fällen nur im Wege der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB erfolgen und muss vom Auftragnehmer nachgewiesen sein

Frage 12)
Wann wird die Abnahme nach Nr. 13 der ZVB erfolgen? Wie erfolgt die Abnahme bei wiederkehrenden Leistungen und wie bei Einmalleistungen?

Antwort 12)
Die Abnahme nach Nr. 13 der ZVB erfolgt bei wiederkehrenden Leistungen im Rahmen gemeinsamer Rundgänge. Sonderreinigungen werden unmittelbar nach der Durchführung kontrolliert und entweder abgenommen oder beanstandet. Eine gesonderte Abnahme für die Unterhaltsreinigung findet nicht statt.

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Betreff: Bieterfragen Nr. 4 - 5 Vorarbeiterpräsenz, Qualitätsmesssystem Datum: 27.03.2025 - 07:45 Uhr

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Frage 4)
In der Leistungsbeschreibung schreiben Sie, das der Vorarbeiter im Gebäudeteil KAI nur in der tatsächlichen Arbeitszeit anwesend zu sein hat. Gilt dies ebenso für den Gebäudeteil KAA oder muss dieser in diesem Fall 5-10 Uhr anwesend sein?

Antwort 4)
Der/die Vorarbeiter/-in muss nur bis zum Ende der tatsächlichen Reinigungszeit anwesend sein. Die Reinigung der Flächen muss zwischen 5:00 und 10:00 Uhr erfolgen, muss jedoch bis spätestens 10:00 Uhr abgeschlossen sein. Sollte die Reinigung beispielsweise bereits um 8:20 Uhr beendet sein, ist eine Anwesenheit über diesen Zeitpunkt hinaus nicht erforderlich. Dies kann der Auftraggeberin auf den Revierplänen entsprechend kenntlich gemacht werden. Für beide Gebäudeteile (KAI und KAA) ist der Einsatz einer verantwortlichen Person ausreichend.

Frage 5)
Sie schreiben im Vertrag, dass der Auftragnehmer ein Qualitätsmesssystem einzusetzen ist. Hat dies den Anforderungen der DIN EN 13549:2001 zu erfüllen?

Antwort 5)
Das eingesetzte Qualitätsmesssystem muss nicht den Anforderungen der DIN EN 13549:2001 entsprechen. Es ist lediglich erforderlich, dass das System geeignet ist, Reinigungs-kontrollen durchzuführen und die Qualität der erbrachten Leistungen zu überwachen.

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Betreff: Bieterfrage Nr. 3 - Waschmaschine und Trockner Datum: 26.03.2025 - 11:26 Uhr

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Frage 3)
Ist das Aufstellen von Waschmaschine und Trockner möglich und wenn ja, in welchem Gebäude?

Antwort 3)
In den Gebäuden "KAA" und "KAI" besteht keine Möglichkeit zur Aufstellung einer Waschmaschine oder eines Trockners.

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Betreff: Änderungspaket 1 - Grundrisse der Gebäude "KAI" und "KAA" Datum: 25.03.2025 - 11:47 Uhr

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Änderungsdokument(e) wurde(n) hochgeladen:
PDF-Dokumente mit Grundrissen für die Gebäude "KAI" und "KAA"

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Betreff: Bieterfrage Nr. 2 - Objektbesichtigung Datum: 24.03.2025 - 12:54 Uhr

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Frage 2)
Ist eine Objektbesichtigung vorgesehen?

Antwort 2)
Es besteht die Möglichkeit, das Gebäude "KAI" zu besichtigen. Eine Objektbesichtigung ist jedoch nicht verpflichtend. Die Termine werden über die Zentrale Beschaffung bzw. Vergabeplattform vergeben. Am Tag der Besichtigung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt, die dem Angebot zwingend beizulegen ist.
Alternativ kann der/die Bieter*in anhand der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben auf eine Objektbesichtigung verzichten. Hierzu ist im Rahmen einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass auf eigenen Wunsch auf die Besichtigung verzichtet wird und alle daraus entstehenden Risiken vollständig übernommen werden.
Eine Objektbesichtigung des Gebäudes "KAA" ist nicht vorgesehen.

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Betreff: Bieterfrage Nr. 1 - Preisanpassung bei tariflichen Änderungen Datum: 24.03.2025 - 06:40 Uhr

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Frage 1)
In den Ausschreibungsunterlagen haben wir keine Angaben zu einer Preisanpassung im Zuge einer Tariferhöhung gefunden (Preisgleitklausel).
Können Sie uns dazu bitte eine Information geben.

Antwort 1)
In dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "OV-057-25 Allgemeiner Vertragsteil" sind in § 17 "Leistungsentgelt, Zahlungen", insbesondere unter Punkt 3, die Regelungen zu den Auswirkungen von Lohnänderungen dargestellt. Änderungen der tariflichen Mindestlöhne, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, werden in vollem Umfang, jedoch erst mit Wirkung ab dem Tag ihrer Allgemeinverbindlichkeit, an die Auftragnehmerin weitergegeben.

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