VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage:
im Dokument ,,CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen-6,, unter sonstige Unterlagen, wir um folgendes gebeten:
-TUB - Angebotsschreiben des Bieters (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Bitte nennen Sie den konkreten Namen des Dokuments, da der Name ,,TUB - Angebotsschreiben des Bieters,, nicht als Dateiname angegeben ist. Ist damit das Angebotsdeckblatt gemeint ?
Antwort:
Ja damit ist das Angebotsdeckblatt gemeint. Im Projektraum wurde dies eben korrigiert.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage:
wir bitten um eine Präzisierung der Anforderungen an die Referenzen:
Können Museen als Referenzprojekte anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen vergleichbar sind?
In den Ausschreibungsunterlagen finden sich unterschiedliche Angaben zur zeitlichen Anforderung der Referenzen:
In der Datei OV-018-25 Fragebogen Kapazitäten Referenzen Ä1(3) wird eine Ausführungsdauer von mindestens 2 Jahren gefordert.
In der Datei CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen wird hingegen verlangt, dass die Referenzleistungen in den letzten 2 Jahren durchgeführt worden sein müssen.
Bitte konkretisieren Sie, ob die Referenzleistung innerhalb der letzten zwei Jahre aktiv erbracht worden sein muss oder ob eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ausreicht, selbst wenn der Leistungszeitraum über zwei Jahre hinausgeht.
Um Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich um einen Benennung des Zeitraums (2 Jahre) in konkreten Daten.
Antwort:
siehe Antworten zu Bieterfrage Nr. 34 und 35.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage Nr. 34:
Im Fragebogen_Kapazitäten_Referenzen im Reiter Ressourcen wird in Zeile 11 "der Jahresumsatz mit Sicherheitsdienstleistungen für Kunden im Bereich von Hochschulen, Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen etc." abgefragt. Wir bitten um Konkretisierung welche weiteren Bereiche ("etc.") hier gemeint sind. Können hier alle Bereiche mit eingerechnet werden, die im Reiter Referenzen auch als Branchen abgefragt werden? Dementsprechend können auch alle Umsätze von Sicherheitsdienstleistungen in öffentlichen Einrichtungen mit eingerechnet werden?
Antwort:
Ja mit etc. sind Einrichtungen gemeint, die auch im Reiter Referenzen unter dem Begriff Branchen aufgeführt sind.
Frage Nr. 35:
Im Fragebogen_Kapazitäten_Referenzen im Reiter Referenzen werden verschiedene Branchen abgefragt. Gehen wir Recht in der Annahme, dass dementsprechend nicht zwingend eine Referenz im Bereich "Hochschule/Universität/wissenschaftl. Institut/Einrichtung" vorliegen muss? Gehen wir weiterhin Recht in der Annahme, dass Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften als Referenz anerkannt werden und diese im Bereich "öffentliche Einrichtungen/ Verkehrsbetriebe/ Museen" einzutragen sind?
Antwort:
Ihre Referenz muss mit der geforderten Leistung aus der Leistungsbeschreibung und Größe (losabhängig) vergleichbar und einer Branche zuordbar sein. Flüchtlingsunterkünfte müssen daher in der Größenordnung und mit den Leistungsanforderungen vergleichbar sein und könnten dann zu der Branche öffentliche Einrichtungen zählen.
Die Mindestanforderungen zu den Referenzen wird wie folgt konkretisiert:
"Angaben über mindestens 1 Referenz. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und Größenordnung (losabhängig) im Zeitraum von 2023 bis 2025 mit einer bereits erbrachten Laufzeit von 24 Monate handeln. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein." Diese Anforderung wird mit der neuen Datei "OV-018-25 Fragebogen Kapazitäten_Referenzen_Ä4" zur Verfügung gestellt.
Frage Nr. 36:
In den Kalkulationsblättern fehlen im Reiter "Feiertage" jeweils der 24.12. und 31.12. ab 14:00 Uhr. Wir bitten um Mitteilung wie hierbei verfahren wird.
Antwort:
Der 24.12. sowie der 31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage.
Frage Nr. 37:
In den Kalkulationsblättern, werden die die Sonntagsstunden von 06:00 bis 22:00 Uhr und 22:00 bis 06:00 Uhr angegeben. Hierbei wäre eine Mischkalkulation notwendig. Wir bitten um Mitteilung wie hierbei verfahren werden soll.
Antwort:
Bitte versenden Sie die SVS wie vorgegeben. Im Falle eines Einsatzes welches nicht mit den SVS komplett abgedeckt werden kann, ist dieser Einsatz gesondert bei Rechnungslegung mit den tariflichen Zuschlägen auszuweisen.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage:
im "OV-018-25 Fragebogen Kapazitäten _Referenzen_Ä1" fragen Sie nach einer zertifiz. AES nach DIN EN 50518.
1. Inwiefern ist diese Frage wertungsrelevant bzw. Teilnahmekriterium? Für welchen Leistungsbestandteil ist dies vorgesehen / relevant?
2. Ist eine eine NSL nach VdS 3138-1/2 und eine Interventionsstelle nach VdS 2172-1/2 wertungsrelevant und ausreichend?
Antwort:
Die Angaben sind nicht wertungsrelevant sondern dienen als Auskunft über die Organisationsstruktur und Ausstattung.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage:
Gem. der neuen Leistungsbeschreibung müssen die Sicherheitskräfte für die Postverteilung in der Lage sein Pakete bis max. 31,5 kg kurzzeitig heben zu können auf eine Sackkarre. Wer stellt in diesem Fall die erwähnte Sackkarre?
Antwort:
Die Gerätschaften (zB Sackkarre und Wagen) werden vom AG gestellt.
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Nachricht:
Frage:
Gehen wir recht in der Annahme, dass sich Ziffer 12.6 auf unsere Haftung für Schäden durch Einbrüche, Diebstähle oder Überfälle infolge von mangelhaft erbrachter Dienstleistung bezieht? Falls nicht, teilen Sie uns bitte mit, was genau hier geregelt werden soll, was nicht schon durch die Ziffern 12.3 i.V.m. Ziffern 13.4 b) und 13.4 e) geregelt ist.
Antwort:
Ja, Ziffer 12.6 bezieht sich auf Schäden durch Einbrüche, Diebstähle und Überfälle, die im Rahmen der Überwachungstätigkeiten innerhalb der übertragenen Objekte entstanden sind und auf mangelhafte Leistungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Diese Schäden sind in der Regel durch die Versicherung abgedeckt. Darüber hinaus regelt Ziffer 12.3, dass der AN auch für vorsätzlich verursachte Schäden haftet, die nicht von der Versicherung übernommen werden können.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage:
In dem Preisblatt Los 3 wünschen sollen Preise für einen Personenschützer angegeben werden. Welche Qualifikationen soll dieser haben? Was genau sind seine Aufgaben und können Sie ungefähr sagen, wie oft diese Funktion gefordert wird?
Ebenso stellt sich uns die Frage, wieso ein Preis für Sicherheitskräfte mit einer Unterrichtung abgefragt wird, da die Mindestqualifikation in all Ihren Losen die Sachkundeprüfung ist. Gibt es hier einen bestimmten Grund für diese Abfrage?
Antwort:
Hier ist fälschlicherweise noch ein Tabellenblatt in der Kalkulation enthalten gewesen, welches nicht mehr zur Anwendung kommt. Die korriergierte Datei "Kalkulation_LOS_3_Ä3" befindet sich in den Vergabeunterlagen.
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Frage Nr. 15:
Leistungsbeschreibung, Seite 44 (zu Pkt. 5.2.2)
Sie geben an, dass durch den AN 3x KFz für Kurierfahrten/Kontrollfahrten gestellt werden sollen. Können Sie bitte spezifizieren, wer diese Fahrzeuge führen soll? Wird für Kurierfahrten zusätzliches Personal benötigt?
Antwort:
Im Zuge der Änderungen vom 12.02.25 ist klar gestellt worden, das ingesamt 3 PKW´s benötigt werden. 1x KfZ welches durch eine Person des OD nachts für Kontrollfahrten genutzt wird und 2x Kfz für die Postserviceleistungen. Das eingesetzte Personal für die Postdienstleistung übernimmt auch Fahrerleistungen. Personal und Kfz sind im LOS 3 einzukalkulieren.
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Frage Nr. 28 und 29:
Gehen wir Recht in der Annahme, dass lt. Ihrer LB Punkt 3.3 die Objektleitung nicht in der TUB vor Ort ist, sondern eher wie eine Einsatzleitung fungiert?
In Ihrer Leistungsbeschreibung Punkt 3.3 schreiben Sie, dass die Objektleitung Mo - Sa von 6 - 18 Uhr erreichbar sein muss. In Ihrem Preisblatt steht jedoch in Los 1 & 2 die Zeit von 6 - 14 Uhr, bzw. Los 3 von 7 - 15 Uhr. Welche Zeiten sind zu kalkulieren?
Antwort:
Genau so ist es gedacht. Alle Objektleiter, sofern es mehrere werden, sollen von 06:00 - 14:00 Uhr vor Ort und telefonisch bis 18:00 Uhr erreichbar sein. Eine entsprechende Textanpassung in der Leistungsbeschreibung wurde vorgenommen.
Dateianhänge:
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Frage Nr. 5:
- Sie bemessen die Nachtschicht in diesen ab 23:00 Uhr. In der beigefügten Tarifbroschüre wie auch im Entgelttarifvertrag des Landes Berlin ist die Nachtschicht aber ab 22 Uhr mit einer Zulage zu bemessen. Handelt es sich hierbei also um einen Fehler? Wenn ja, bitten wir um Korrektur, da Sie ja auch die Einhaltung des Tarifvertrages wünschen.
Antwort:
Ist mit der Änderung der Kalkulationen vom 12.02.2025 korriegiert.
Frage:
- Gemäß der Leistungsbeschreibung wie auch Kalkulations-Anlagen fordern Sie die Angabe der Stundenverrechnungssätze an, allerdings nicht für Feiertage. Da Feiertage gem. Tarifbroschüre wie auch Entgelttarifvertrag des Landes Berlin einen gesonderten Zuschlag erfordern, würde dieser fehlen. Daher bitten wir um Konkretisierung: Ist an Feiertagen generell keine Besetzung notwendig, trotz der Anforderung 24/7? Wenn doch, können Sie die Kalkulationsanlagen korrigieren/ergänzen?
Antwort:
Ein Einsatz auch an Feiertage wird vorkommen. Hierfür wird kein zusätzlicher Stundenverrechnungssatz zur Verfügung gestellt. Bitte kalkulieren Sie Ihre Zuschläge für die "Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen" in der Position 2.1a) der Stundenverrechnungssätze! Im Falle eines Einsatzes an Feiertagen im vorgeschriebenen Zeitraum gem. Kalkulationsvorlage, ist dieser Einsatz gesondert bei Rechnungslegung mit den tariflichen Zuschlägen auszuweisen.
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Nachricht:
Bitte beachten Sie die überarbeiteten Kalkulationsdateien mit der Endung _Ä2. Zusätzlich wurden im Los 3 weitere Leistungen aufgenommen (Serviceleistungen Postdienstleistungen). Diese ergänzenden Leistungen finden Sie in der Leistungsbeschreibung mit der Endung _Ä2 in gelb markiert. Zudem haben wir die Fristen verlängert, um Ihnen ausreichende Zeit für die Kalkulation zu ermöglichen. In der Leistungsbeschreibung haben wir darüber hinaus bereits erwähnte Änderungen durch Bieterfragen korrigiert (ebenfalls gelb markiert).
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage Nr. 19:
Müssen die Führungskräfte mit dem Angebot benannt werden?
Antwort:
Die Führungskräfte können benannt werden, müssen nicht, wenn sie noch nicht mit der Angebotsabgabe feststehen. Sie sollten jedoch kurz nach Auftragserteilung feststehen und von dem Auftragnehmer benannt werden können.
Frage Nr. 20:
Muss ein separates Mitarbeiterkonzept für Pausenregelung etc. mit eingereicht werden?
Antwort:
ist nicht gefordert
Frage Nr. 21:
Ist für den Schließdienst ein separater Mitarbeiter geplant oder zählen diese Aufgaben zum Ordnungs- und Kontrolldienst?
Antwort:
Die Aufgaben zählen zum Ordnungs- und Kontrolldienst.
Frage Nr. 22:
LB. S. 26 stehen die Aufgaben nach Einsatzort, aber im Preisblatt ist kein Streifendienst zu finden, sondern lediglich die Ordnungs- und Kontrolldienste. Ist dies als eine Position zu verstehen?
Antwort:
Ja, das ist das Gleiche
Frage Nr. 23:
Vertrag Pkt. 10.3 steht, dass weitergehende Anpassung nicht gewährt werden, jedoch steht in Pkt. 10.6, dass Lohnänderungen oder Änderungen der Sozialaufwendungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen sind. Kann man dann gem. 10.6 genannte Änderungen auch anpassen?
Antwort:
Vergütungsanpassungen können gewährt werden, wenn sich die tariflichen Löhne und Änderungen der Sozialabgaben betreffen.
Frage Nr. 24:
In Ihren BVB steht auf Seite 4 kein Skonto, obwohl in den ZVB die Rede von 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen ist. Welche Aussage gilt in diesem Fall?
Antwort:
Die ZVB und BVB sind als zusammenhängende Dokumente zu verstehen. Auf Seite 4 der BVB wird auf die ZVB Bezug genommen. Dies bedeutet, dass in den BVB nur Regelungen aufgeführt werden, die von den allgemeinen Bestimmungen der ZVB abweichen. Im Hinblick auf die Skontoregelung gilt daher weiterhin ein Skonto von 2 %, da in Nr. 17 der BVB keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Frage Nr. 25:
Fotografieren und Filmen ist lt. Sicherheitsrechtlinien S. 9 nur nach Zustimmung des AG gestattet. Was ist bei Vorfällen, welche die Sicherheit betreffen? Dürfen dann z.B. zur Beweisaufnahme Videos oder Fotos gemacht werden? (z. B. Drohnen über dem Gelände oder Vandalismus)
Antwort:
Das Fotografieren ist grundsätzlich nach § 201 a StGB untersagt, es sei denn, es handelt sich um schwere Straftaten, dann können diese Aufnahmen nicht dem Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Frage Nr. 26:
Die Loge MA-neu soll lt. Leistungsbeschreibung in der zweiten Jahreshälfte 2025 fertiggestellt werden, lt. Preisblatt jedoch erst 2026. Wovon können wir hier ausgehen?
Antwort:
Ende 2026
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Frage: Leistungsbeschreibung, Seite 44 (zu Pkt. 5.2.3 - Anstrich 2)
Für Veranstaltungsbetreuung sollen Funkgeräte vom AN vorgehalten werden. Das Vorhalten solcher Funkgeräte bedeutet zusätzliche Kosten, die kalkuliert werden müssen. Bitten geben Sie uns eine Anzahl an vorzuhaltenden Funkgeräten an.
Antwort:
Aktuell gibt es lediglich eine Veranstaltung im Jahr, bei welcher Funkgeräte zwingend notwendig sind (LNDW). Benötigt werden zu dieser 6 - 8 Geräte.
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Bitte nehmen Sie das neue Dokument "Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU.pdf" im Projektraum zur Kenntnis. Hier lag auf Seite 8 bei den Nummerierungen 5 und 6 ein Formatierungsfehler vor, der nun korrigiert ist.
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Frage Nr. 10:
Ziffer 12.5 Zur Haftungsregelung für ehemalige Mitarbeiter:
Nach der vertraglichen Regelung haftet der AN auch für das Verhalten entlassener oder nicht mehr für ihn tätiger Mitarbeiter, wenn der Schaden aufgrund einer Pflichtverletzung des AN entstanden ist. Eine solche Regelung sehen wir rechtlich als bedenklich an. Wir bitten um Prüfung, ob die genannte Ziffer aus dem Vertrag entfernt werden kann. Bei Verbleib der genannten Ziffer bitten wir um Konkretisierung des Haftungsumfangs.
Antwort:
Die gesetzlichen Vorschriften zur vertraglichen und deliktischen Haftung nach §§ gelten, insbesondere §278 BGB bzw. § 831 BGB. Danach kann sich der AN exkulpieren, wenn er seiner vertraglichen Überwachungspflicht gegenüber dem nicht mehr tätigen Mitarbeiter während seiner Tätigkeit beim Auftraggeber nachgekommen ist oder bei der Auswahl des Mitarbeiters nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat oder der Schaden auch bei Ausübung der Sorgfalts- und Auswahlpflicht gegenüber dem ausgeschiedenen Mitarbeiter entstanden wäre. Die vertragliche Regelung im 12.5 wird dahingehend ausgelegt und verstößt daher nicht gegen gesetzliche Regelungen des BGB, sondern soll klarstellen, dass Schäden infolge von Überwachungs- und Auswahlpflichtverletzungen des AN, ihm zugerechnet werden.
Dateianhänge:
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Frage Nr. 11: Leistungsbeschreibung, Seite 22 (zu Pkt. 4.2 - Anstrich 17)
Sie beschreiben, dass bei bestimmten Lagen zusätzliches Personal mit einer Reaktionszeit von unter 2 Stunden gestellt werden muss. Können Sie hierzu eine Annahme treffen, um wie viele Sicherheitsmitarbeiter es sich hierbei ungefähr handeln kann?
Antwort:
Auszug aus der LB: "Der AN stellt sicher, dass aufgrund besonderer Sicherheitslagen (z. B. Demonstrationen) kurzfristig zusätzliches Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt werden kann. Hierbei ist als Regel von einer Reaktionszeit von weniger als zwei Stunden (Zeitraum von der Alarmierung/Information bis zur Einsatzbereitschaft vor Ort) auszugehen."
Diese Maßnahme dient dazu, innerhalb von zwei Stunden Ersatz bereitzustellen, falls ein Logenmitarbeiter nicht abgelöst wird und der Ordnungsdienst (OD) aufgrund anderer sicherheitsrelevanter Ereignisse, wie Demonstrationen oder vergleichbarer Vorkommnisse, nicht einspringen kann. Ebenso soll sie eine Verstärkung des OD ermöglichen, falls sich ein Mitarbeiter während der Schicht abmelden muss und besondere Sicherheitslagen vorherrschen. Die Inanspruchnahme dieses Notfallmechanismus wird auf weniger als drei Fälle pro Jahr geschätzt.
Frage Nr. 12: Leistungsbeschreibung, Seite 25 (zu Pkt.4.2.3)
Hier beschreiben Sie, dass nach Auftragserteilung diverse organisatorische Punkte abzuarbeiten sind. U.a. erwähnen Sie Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter. In welcher Form müssen diese Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden?
Antwort:
Wir gehen davon aus, dass für die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt wurde. Zudem setzen wir voraus, dass Mitarbeitende, bei denen Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bestehen, gemäß § 5 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes einer entsprechenden Überprüfung unterzogen wurden.
Frage Nr. 13: Leistungsbeschreibung, Seite 25 (zu Pkt.4.2.4)
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit erwarten Sie die Übergabe von diversen Unterlagen an den nachfolgenden Dienstleister. U.a. soll die aktuelle Dienstanweisung an den nachfolgenden Dienstleister übergeben werden. Aus rechtlichen und betrieblichen Gründen ist es nicht möglich gebrandete Dokumente eines Unternehmens zur Nutzung an ein anderes zu überlassen. Können Sie bitte die Übergabe einer vorhandenen Dienstanweisung auf den Unternehmensbögen des Dienstleisters an einen Nachfolger streichen?
Antwort:
Wir nehmen Ihren Hinweis zur Kenntnis und stimmen der Anpassung insoweit zu, dass eine Übergabe der Dienstanweisung in der unternehmenseigenen Formatierung oder mit unternehmensspezifischem Branding nicht erforderlich ist. Dennoch bleibt die Verpflichtung bestehen, eine inhaltlich neutrale Fassung der relevanten Dienstanweisungen bereitzustellen, um eine geordnete Übergabe an den nachfolgenden Dienstleister sicherzustellen. Dies dient der Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebsablaufs und liegt im Interesse aller Beteiligten.
Pkt. 4.2.4 der Leistungsbeschreibung wird wie folgt angepasst:
"Zum Ende der Vertragslaufzeit hat der AN ggf. den nachfolgenden Dienstleister in sämtliche Leistungsinhalte einzuweisen, die Dokumentation zu erläutern und für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Weiterhin ist er verpflichtet, bei Bedarf aktiv an allen Phasen der Einarbeitung des nachfolgenden Dienstleisters teilzunehmen.
Der AN verpflichtet sich zur umfassenden Unterstützung des AG hinsichtlich der Übergabe aller vorhandenen, nicht unternehmensspezifischen Bestandsunterlagen (u. a. inhaltlich neutrale Dienstanweisungen, Hausordnung) sowie zur Bereitstellung von liegenschaftsbezogenen Informationen inkl. Vor-Ort-Einweisung in alle in seinen Leistungsbereich fallenden sicherheitstechnischen Anlagen und einen ggf. vereinbarten Parallelbetrieb des neuen Dienstleisters.
Diese Übergabe beinhaltet u. a. folgende Tätigkeiten:
- Übergabe der Schlüssel und Zugangskarten unter Einbeziehung des Teams Schließanlagen des AG
- Rückgabe von Räumen
- Rückgabe der vollständigen, nicht unternehmensspezifischen Dokumentation in neutraler Form
- Vor-Ort-Einweisung des neuen Dienstleisters in technische Anlagen und Leistungsbereiche"
Frage Nr. 16: Vertrag, Seite 5 (zu §4 - Pkt. 4.10.)
Wir weisen darauf hin, dass es unmöglich ist für einen neuen Auftragnehmer direkt nach Auftragsvergabe ein Mitarbeiterverzeichnis zu übergeben, in Betrachtung der hohen Anzahl an Positionen, die zu besetzten sind. Vor Zuschlagserteilung bzw. Vertragsunterzeichnung ist nicht absehbar, dass Mitarbeiter tatsächlich in dem Auftrag eingesetzt werden können. Ein wirtschaftlich sinnvoll handelndes Unternehmen kann keine Mitarbeiter auf eigene Kosten und ohne Beschäftigung für eine Eventual-Beauftragung aus einem Vergabeverfahren vorhalten. Ebenfalls kann die Entwicklung der Personalbeziehung zwischen den Mitarbeitern und dem Bieter bis zum Zuschlagstermin/Vertragsunterzeichnung nicht vorhergesagt werden. Einflussfaktoren, wie eventuelle längerfristige Erkrankungen, Kündigungen, persönliche Gründe der Mitarbeiter, anderweitiger Einsatz in Bestandsobjekten, Positionsaufstieg auf Grund hervorragender Leistung etc. ... beeinträchtigen den allgemeinen Dienstalltag und somit die dynamische Entwicklung im Personalbestand.
Wir bitten den Passus zu streichen, dass direkt nach Vertragsunterzeichnung eine vollständige Mitarbeiterliste vorzulegen ist.
Antwort:
Der Einwand ist berechtigt. Daher wird §4 Pkt 4.10 des Vertrages wie folgt geändert: "Der AN hat der TUB spätestens drei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, ein Mitarbeiterverzeichnis mit den erforderlichen Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Ergebnisse, abgelegte Prüfung, jeweilige Qualifizierung) sowie Kurzporträts der Mitarbeiter des AN mit vollständigem Namen, aktuellem Foto und Identifikationsnummer zur Verfügung zu stellen. Der weitere Inhalt der Kurzporträts ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei Personalveränderung sind das Mitarbeiterverzeichnis und das Kurzporträt unverzüglich zu aktualisieren und der TUB schriftlich, unaufgefordert und unverzüglich zu übermitteln."
Frage Nr. 17: Vertrag, Seite 6 (zu §4 - Pkt. 4.16.)
Beim Ausscheiden eines Sicherheitsmitarbeiters erwarten Sie, dass der AN für ggf. zu ändernden Sicherheitsvorkehrungen und entstehende Kosten haftet. Können Sie erläutern, wie dieses ändernden Sicherheitsvorkehrungen aussehen?
Ein Ausscheiden von Mitarbeitern ist ein normaler Vorgang (Ruhestand, Krankheit, Kündigung etc...). Muss ein Bieter nun davon ausgehen, dass jedes Mal zusätzliche Kosten auf ihn zukommen, da von Ihnen Sicherheitsvorkehrungen angepasst werden?
Falls ja, kann dieser Kostenaufwand auf eine bestimmte Summe begrenzt werden? Ansonsten ist dieser Sachverhalt kalkulatorisch nicht einheitlich zu bewerten und verfälscht im Ergebnis Ihr Bewertungskriterium Preis.
Antwort:
Wir verweisen auf Frage und Antwort Nr. 8
Frage Nr. 18: Vertrag, Seite 16 (zu §12 - Pkt. 12.6.)
In diesem Absatz verweisen Sie im letzten Teilsatz (...,versichert der AN nach Ziffer 13. Vertrag.) Auf welchen Unterpunkt zu Ziffer 13 wollen Sie genau verweisen?
Antwort:
Der Verweis in § 12 Pkt. 12.6. geht zu Ziffer 13.4 im § 13 des Vertrages.
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Frage Nr. 8: Zum Mustervertrag
Zu Ziffer 4.16:
Können Sie bitte erläutern, inwiefern das Ausscheiden eines Mitarbeiters des AN eine Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen erforderlich macht? Zudem bitten wir um eine Erklärung, welche Kosten hierbei anfallen können und warum die dadurch entstehenden Kosten vom AN zu tragen sind.
Antwort:
Diese Regelung soll Einzelfälle erfassen, die aufgrund strafrechtlicher und/oder ordnungswidriger Handlungen des ausscheidenden Mitarbeiters während seiner Tätigkeit an der Technischen Universität Berlin, Sicherheitsvorkehrungen an der Technischen Universität Berlin nach seinem Ausscheiden notwendig machen. Die Sicherheitsvorkehrungen können sowohl den Austausch von Schließanlagen, Schlössern als auch die in Verbindung mit Datenmissbrauch erforderlichen Maßnahmen umfassen. Diese Maßnahmen werden für jeden Einzelfall gesondert geprüft und entschieden. Die Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen, da sie aus der Sphäre des Auftragnehmers stammen.
Frage Nr. 9: Zu Ziffer 8.5
Die Regelung unter Ziffer 8.5 widerspricht Ziffer 4.5, wonach der AN die Einweisung seiner Mitarbeiter auf eigene Kosten durchzuführen hat. Können Sie bitte klarstellen, welche der beiden Regelungen maßgeblich ist?
"4.5. Der AN weist seine Mitarbeiter nach Maßgabe der Leistungsbestimmung vor Beginn ihres Einsatzes auf seine Kosten ein. Die Einweisungen sind der TUB nachzuweisen. Der Mitarbeiter"
Antwort:
Es besteht kein Widerspruch.
Die Ziffer 4.5 besagt, dass der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung für die regelmäßige Einführung neuer Mitarbeiter in ihren Arbeitsbereichen erhält. Die Kosten, die während der Implementierungsphase des Auftragnehmers mit der Einarbeitung neuer Mitarbeiter in neue Objekte entstehen, werden in Ziffer 8.5. geregelt und vergütet.
Frage Nr. 10: Ziffer 12.5 Zur Haftungsregelung für ehemalige Mitarbeiter
Nach der vertraglichen Regelung haftet der AN auch für das Verhalten entlassener oder nicht mehr für ihn tätiger Mitarbeiter, wenn der Schaden aufgrund einer Pflichtverletzung des AN entstanden ist. Eine solche Regelung sehen wir rechtlich als bedenklich an. Wir bitten um Prüfung, ob die genannte Ziffer aus dem Vertrag entfernt werden kann. Bei Verbleib der genannten Ziffer bitten wir um Konkretisierung des Haftungsumfangs.
Antwort:
Auszug aus der LB: "Der AN stellt sicher, dass aufgrund besonderer Sicherheitslagen (z. B. Demonstrationen) kurzfristig zusätzliches Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt werden kann. Hierbei ist als Regel von einer Reaktionszeit von weniger als zwei Stunden (Zeitraum von der Alarmierung/Information bis zur Einsatzbereitschaft vor Ort) auszugehen."
Diese Maßnahme dient dazu, innerhalb von zwei Stunden Ersatz bereitzustellen, falls ein Logenmitarbeiter nicht abgelöst wird und der Ordnungsdienst (OD) aufgrund anderer sicherheitsrelevanter Ereignisse, wie Demonstrationen oder vergleichbarer Vorkommnisse, nicht einspringen kann. Ebenso soll sie eine Verstärkung des OD ermöglichen, falls sich ein Mitarbeiter während der Schicht abmelden muss und besondere Sicherheitslagen vorherrschen. Die Inanspruchnahme dieses Notfallmechanismus wird auf weniger als drei Fälle pro Jahr geschätzt.
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Nachricht:
Fragen:
6.1) Kann bei theoretischem Zuschlag eine Person die Objektleitung von mehreren Losen wahrnehmen oder wünschen Sie seperate Objektleitungen?
Antwort:
Sofern eine Firma mehrere Lose erhält, kann auch nur eine Person als Objektleitung eingesetzt werden.
Frage:
6.2) Ist die Teilnahme am Verfahren möglich, wenn nur für zB 2 von 3 Losen ein Angebot abgegeben wird?
Antwort:
Die Abgabe von Angeboten ist für eines oder mehrere Lose möglich.
Frage:
6.3) Können die Qualitätskonzepte gem. Anforderungen für mehrere Lose gesamt verfasst werden oder wünschen Sie je Los ein Konzept je Anforderungspunkt?
Antwort:
Die Konzepte sind unabhängig der Lose einzureichen (Bitte nur einmal die Konzepte einreichen und nicht pro Los).
Frage:
6.4) Zur Klärung: Da es kein allgemeines Angebotsdeckblatt gibt, welche die Angabe der Teilnahme an einzelnen Losen erfordert: Die Teilnahme an einzelnen Losen erfolgt ausschließlich über die Einreichung der entsprechenden Anlage Kalkulation?
Antwort:
Korrekt, durch die Abgabe der Kalkulation ist entsprechend das Los erkennbar. Zusätzlich sind Angaben im Bietertool bei Abgabe des Angebotes durch den Bieter umzusetzen, sodass auch hier ersichtlich ist, zu welchem Los ein Bieter sein Angebot einreicht.
Dateianhänge:
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Aufgrund der neuen tariflichen Regelungen für Zuschläge werden alle Kalkulationsdateien überarbeitet und in Kürze zur Verfügung gestellt. Wir bitten dies zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.
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Änderung des Dokumentes OV-018-25 Fragebogen Kapazitäten _Referenzen_Ä1.xlsx
Die Forderung der Arbeitnehmerüberlassung sowie die Nachfrage zur NSL entfallen.
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Frage:
Muss zwingend eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorliegen und eine VDS-zertifizierte NSL im Unternehmen vorhanden sein obwohl dies nicht mit den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen übereinstimmt?
Antwort:
Nein, eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist nicht erforderlich. Diese wurde lediglich für den Kurierdienst in Betracht gezogen. In der aktuellen Ausschreibung ist der Kurier jedoch nicht mehr Bestandteil.
Ebenso ist eine VDS-zertifizierte NSL-Zentrale nicht notwendig.
Bitte entschuldigen Sie dies. Wir haben das Dokument mit der Endung _Ä1 korrigiert und neu zur Verfügung gestellt.
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