VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es sind weitere Bieterfragen eingegangen, die wir auf diesem Weg gerne beantworten.
Frage:
1. Gehen wir recht in der Annahme, dass der Abruf bei Microsoft sowie die dem Licensing Solution Parter (LSP) als Handelspartner obliegende Tätigkeit der Bestellabwicklung und Rechnungsstellung eine Dienstleistung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber darstellt?
Antowort:
Ja
Frage:
2. Gehen wir recht in der Annahme, dass, soweit die Leistungsverpflichtung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und Microsoft entstehen soll, für alle Ansprüche des Auftraggebers, welche den Einsatz und die Nutzung der Produkte/Microsoft-Nutzungsrechte durch den Auftraggeber als auch die Leistungsverpflichtung von Microsoft gegenüber dem Auftraggeber bezüglich der Produkte/Microsoft-Nutzungsrechte betreffen, die Bedingungen des unter dem Mantelvertrag zwischen dem Auftraggeber und Microsoft abgeschlossenen Campus-Vertrags ausschließlich und vorrangig gelten und der Auftragnehmer nur für das Zustandekommen des jeweiligen Vertragsschlusses, nicht dagegen für die Leistungserbringung aus dem jeweiligen Einzelabruf haftet?
Antwort:
Der "Mantelvertrag" wurde nicht zwischen der RPTU und Microsoft geschlossen, sondern zwischen dem LRZ München und Microsoft Irland. Wir treten diesem bei. Die Reihenfolge der Vertragsdokumente ist darin m.W. vorgegeben.
Freundliche Grüße
Sandra Zepp
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer eingegangenen Bieterfrage haben wir das Preisblatt angepasst und bei den Vergabeunterlagen neu hochgeladen.
Wir bitten um Beachtung. Bitte füllen Sie das Preisblatt_Stand18.03.2025 aus.
Frage:
1.Preisblatt:
Microsoft vergibt unterschiedliche Rabatte pro Jahr, dadurch ist es nicht möglich einen einzelnen/gleichen Jahrespreis für die 5 Jahre zu benennen. Bitte fügen Sie im Preisblatt weitere Eingabefelder ein. Jahr 1, 2, 3, 4&5.
Antwort:
Der Bieter hat Recht. Die Preisliste von Microsoft wird zum 01.05. eingefroren, aber die Rabatte schmelzen ab.
Das Preisblatt wird angepasst.
Freundliche Grüße
Sandra Zepp
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es sind Bieterfragen eingegangen, die wir auf diesem Weg gerne allen Bietern beantworten.
Frage:
1.Preisblatt:
Microsoft vergibt unterschiedliche Rabatte pro Jahr, dadurch ist es nicht möglich einen einzelnen/gleichen Jahrespreis für die 5 Jahre zu benennen.
Bitte fügen Sie im Preisblatt weitere Eingabefelder ein. Jahr 1, 2, 3, 4&5.
Antwort: Die Klärung steht noch aus. Die Antwort folgt in Kürze.
Frage:
2. Die Hersteller sehen ggf. in der Regel ein Gewährleistungsrecht von 12 Monaten vor. Stimmen Sie vor diesem Hintergrund folgenden Anpassungen der Vertragsbedingungen zu: "Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 12 Monate."?
Antwort:
JA
Frage:
3. Ist es zutreffend, dass die vertraglichen Bedingungen des Herstellers (EULA), insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsrechte (z.B. EULA) sowie Pflege- und Wartungsbedingungen den zwingenden Herstellervorgaben folgen und diese vorrangig vor anderen Bestimmungen sind?
Antwort:
JA
Frage:
4. Die Vergabeunterlagen enthalten keine verkehrsübliche Haftungsbeschränkung. Ist es daher möglich, dass der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Haftungsregelung entsprechend den für derartige Anwendungsfälle austarierten EVB-IT treffen können? Wenn ja, können Sie bitte die Höhe des Auftragswertes beziffern, da dieser für die Höhe der Haftungsbeschränkung nach den EVB IT AGB entscheidend ist?
Antwort:
JA, wir können eine Haftungsregelung treffen. Die Höhe des Auftragswertes richtet sich je nach abgegebenem Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Zepp
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist eine Bieterfrage eingegangen, die wir auf diesem Weg gerne allen Bietern beantworten.
Frage:
das Verfahren ist in 2 Lose geteilt, im Bietercockpit sind entsprechend dem Preisblatt (Tabellenblätter Los 1 "RPTU" und Los 2 "HS KL") ZWEI Angebotssummen einzutragen.
Im Formular "633_Angebotsschreiben" ist nur EINE Angebotsendsumme brutto vorgesehen.
Wir bitten um Klarstellung, wie das "633_Angebotsschreiben" zu bearbeiten ist.
Antwort:
Bitte tragen Sie in das Formular "633_Angebotsschreiben" Ihre Endsumme brutto ein.
Bei Abgabe eines Angebotes für beide Lose also die Summe von beiden Losen brutto.
Freundliche Grüße
Sandra Zepp
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