Erweiterung eines HPC-Clusters in 2 Losen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage bzgl. Bewertung Datum: 14.01.2025 - 10:04 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist eine Bieterfrage eingegangen, die wir gerne allen Bietern beantworten.

Frage:
Sie bewerten wie folgt:

Alle Angebote werden mit Punkten bewertet. Die Bewertung geschieht in dieser Reihenfolge:
1. Angebote mit AMD EPYC 9135 als CPU erhalten 3 Punkte.
2. Angebote mit AMD EPYC 9124 als CPU erhalten 1 Punkt.
3. Diese Punktzahl wird multipliziert mit der Anzahl der Knoten mit größerem Speicherausbau.

Damit unterstellen Sie, dass die Rechner mit 9135 CPU über die 3fache Leistung (bzw. Nutzen) verfügen wie die Rechner mit 9124 CPUs und lassen die 9124 CPU letztendlich nicht zu. Die CPU müsste rein rechnerisch einen negativen Einkaufspreis haben, um gegen die Vergleichs-CPU zu gewinnen. Ist das von Ihnen so gewollt?


Antwort:
Mit dieser Gewichtung erklären wir die CPU vom Typ EPYC 9135 als interessanter, aber sozusagen nicht um jeden Preis.

Ein Angebot basierend auf der CPU EPYC 9135 hat mindestens 8 Knoten mit mehr Hauptspeicher und erreicht damit mindestens 3*8 = 24 Punkte.

Für Punktgleichstand müsste ein Angebot basierend auf EPYC 9124 demnach 24 Knoten mit mehr Hauptspeicher aufweisen (= 1*24), also 16 Knoten mehr.

Die (Listen-)Preisdifferenz 96x EPYC 9135 vs. 96x EPYC 9124 sollte dies u.E. ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen


Sandra Zepp

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern - Landau
Dezernat 2- Finanzangelegenheiten
Abteilung 2.3- Vergabe und Beschaffung
Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47
67663 Kaiserslautern

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Betreff: AW: Bieterfrage bzgl. Einreichung EVB-IT Systemliefervertrag Datum: 14.01.2025 - 09:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist eine Bieterfrage eingegangen, die wir gerne auf diesem Weg allen Bietern beantworten.

Frage:
ist der EVB-IT Systemliefervertrag ausgefüllt mit einzureichen, wie im Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" unter Punkt 3.1 steht oder nicht?
Dazu gibt es widersprüchliche Angaben. Zum einen liegt er nicht unter abzugebende Unterlagen und im o.g. Dokument unter Anlagen B), dass er beim Bieter verbleibt und zum anderen unter Punkt 3.1. das er ausgefüllt einzureichen ist.


Antwort:
Ja, der EVB-IT Systemliefervertrag ist ausgefüllt mit einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen

Sandra Zepp

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern - Landau
Dezernat 2- Finanzangelegenheiten
Abteilung 2.3- Vergabe und Beschaffung
Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47
67663 Kaiserslautern

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