Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und den Bietenden erfolgt vorrangig in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis 6 Kalendertage vor Angebotsfristende gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und CSX 23 - Verfahrensinformationen) elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind. Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben.
Das Leistungsverzeichnis (.pdf oder GAEB-Datei) MUSS ausgefüllt bei der Angebotsöffnung vorliegen.
Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Angebote werden elektronisch in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool ein und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen.
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Angebots wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bieters.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Bauleistungsversicherung:
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Der anteilige Versicherungsbetrag der Selbstbeteiligung beträgt 0,2 % der geprüften Schlussrechnungssumme, der Selbstbehalt pro Schaden beträgt 5.000 EUR (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage_Bauleistungsversicherung_GSKIH.pdf").
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.