Bezug von Ökostrom
Der Auftraggeber hat die Lieferung von elektrischer Energie für verschiedene Liegenschaften des Landkreis Saarlouis zu vergeben.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von 100% regenerativ erzeugtem Ökostrom mit im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes registriertem Ökostrom, welcher aus einem Strom-Mix besteht, der sich aus mindestens 30% regenerativ erzeugtem Ökostrom mit Regionalnachweis (gem. § 79a EEG 2023) zusammensetzt.
Liegenschaften des Landkreises Saarlouis:
- Raum Lebach- Rehlingen, Wallerfangen, Bous, usw.- Schwalbach, Saarwellingen- Dillingen- Saarlouis
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Nachforderungen erfolgen soweit zulässig.
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmen ausgeführten Leistungen (mittels Eigenerklärung Eignung 124LD)
- Nachweis, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt anhand Formblatt 124 Eigenerklärung
Anhand Formblatt 124 Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen:
- 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartigeBenennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe derausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartigeBeschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (beiKomplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten derAusführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichenBindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die miteigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäßeAusführung der Leistung
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräftegegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.bei der Industrie- und Handelskammer
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ökostrom (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot Nachweise bzw. Zertifikate beizufügen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dem angebotenen Produkt um Ökostrom handelt, der sich aus mit im Herkunftsnachweisregister des Umweltamtes registriertem Ökostrom, welcher aus einem Strom-Mix besteht, der sich aus mindestens 30% regenerativ erzeugtem Ökostrom mit Regionalnachweis (gem. § 79a EEG 2023), zusammensetzt.
Die Quelle aus der der Strom, im Falle einer Auftragserteilung, voraussichtlich bezogen werden soll, ist zu benennen.
Als Nachweis bei Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung, Strom nach den geforderten Kriterien zu liefern, ausreichend. Im jeweiligen Folgejahr ist eine Bestätigung durch einen unabhängigen Prüfer (z.B. TÜV) vorzulegen. Daneben ist im jeweiligen Folgejahr der Nachweis über die Entwertung der gelieferten Strommenge zu führen und vorzulegen.