CPV-Code / Auftragsgegenstand

79530000-8
Übersetzungsdienste

Abgabefrist

n.V.

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Vergabeart / Vergabeordnung

National UVGO

Mandant

Berlin Tourismus & Kongress GmbH

Ort der Ausführung

Am Karlsbad 11, 10785 Berlin

Art und Umfang der Leistung

1. Übersetzungsleistung Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Videos (nach BITV/BIKTG)

1.1 Übersetzung

Im Rahmen des Berliner Gesetz für Barrierefreie Informations- & Kommunikationstechnologie ist die Destination Marketing & Management Organisation Berlins dazu verpflichtet, die wesentlichen Inhalte ihrer Webseiten und Apps in Gebärdensprache zu übersetzen.

Die wesentlichen Inhalte umfassen die Navigation der Webseite, die Erklärung der Barrierefreiheit sowie thematische Inhalte der jeweiligen Webseite bzw. App.

Es wird ein:e Übersetzungsdienstleister:in (freiberufliche Übersetzende oder Unternehmen) gesucht, welche:r im Rahmen dessen die Inhalte nach Vorgaben des Berliner Gesetz für Barrierefreie Informations- & Kommunikationstechnologie (BIKTG) in Gebärdensprach-Videos übersetzt. Das BIKTG ist angelehnt ans BITV 2.0.

Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten insbesondere die folgenden Vorgaben:

1. Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.

2. Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.

3. Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.

4. Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.

Symbol für Deutsche Gebärdensprache 1

(Quelle: http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/dgslogo_ls.htm bzw. http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/images/dgs_symbol_57.png)

5. Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.

6. Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.

7. Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar. Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.

Die Auftragnehmer:in hat sich immer nach der aktuellsten Version des Berliner Gesetzes für Barrierefreie Informations- & Kommunikationstechnologie (BIKTG) bzw. dessen Grundlage der BITV 2.0. zu richten sowie nach den aktuellsten Vorgaben zur Deutschen Gebärdensprache, beispielsweise bei Festlegung einer neuen DIN-Norm.

Die Auftragnehmer:in muss Fachtexte mit minimalem Substanzverlust übersetzen können. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin.

Kontextbezogenes Übersetzen (keine 1:1 Übersetzung) ist ausdrücklich verlangt. Die Übersetzter:innen haben eine Ausbildung absolviert oder anderweitig vergleichbar tiefe Kenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache erlangt.

Bei Angebot eines Siegels sollte die Grundlage dieses Siegels erläutert werden.

Es müssen folgende Videoarten bedient werden können:

- DGS-Video mit Untertitel

- DGS-Video mit Untertitel und Hintergrundfilm (Mediapaket): Video mit unterstützendem, Bildmaterial wie Screenshots oder erklärenden Bildern; Anwendung zum Beispiel bei Videos zur Navigation. Die Hintergrundfilme sollten zudem ein Branding der entsprechenden Marke der Berlin Tourismus & Kongress GmbH enthalten.

Die Videos sollen im Format 16:9 und im Dateiformat mp4 an die Auftraggeberin übermittelt werden. Filmrechte werden mit unbegrenzter Nutzung mit an die Auftraggeberin übertragen, wie im Rahmenvertrag vermerkt.

Die Preise, die im Preisblatt anzugeben sind, setzten sich wie folgt zusammen:

- Es wird ein Grundpreis für die DGS-Übersetzung und Video-Produktion der Übersetzung mit Untertiteln pro Video-Minute angegeben.

- Zudem wird ein Pauschalpreis pro Hintergrundfilm (Mediapaket, oben erklärt) angegeben.

Bei DGS-Videos mit Hintergrundfilm (Mediapaket) werden in der späteren Rechnungslegung diese beiden Preise zusammengerechnet.

Die Auftraggeberin kann zum jetzigen Zeitpunkt das Auftragsvolumen nicht genau beziffern, daher hat die Auftragnehmer:in keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestvolumen an Einzelaufträgen.

1.2 Lektorat/Revision und entsprechende Korrektur der Übersetzung

Die Auftragnehmer:in ist verpflichtet, die Übersetzungen im Rahmen eines Lektorats durch eine:n weitere:n zertifizierte:n Übersetzer:in auf sachliche Richtigkeit, Grammatik und korrekte Umsetzung zu prüfen.

Die Auftragnehmer:in hat sicherzustellen, dass die eingesetzte Lektor:in die Deutsche Gebärdensprache beherrscht. Dies setzt voraus, dass die Lektor:in eine Ausbildung oder anderweitig vergleichbar tiefe Kenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache absolviert hat.

Die Auftraggeberin erwartet ein stimmiges und fehlerfrei übersetztes DGS-Video.

In der Abrechnung für eine Übersetzung sind die jeweilige Lektor:in anzugeben. Die Kosten für das Lektorat und die Korrektur sind in den Kosten pro Minute bei den Übersetzungsleistungen bereits beinhaltet und werden nicht gesondert vergütet.

Einzelaufträge

Die jeweiligen Übersetzungsleistungen nach dieser Leistungsbeschreibung werden per Einzelabruf in Auftrag gegeben. Ruft die Auftraggeberin Einzelleistungen ab, ist die Auftragnehmer:in zur Erbringung der Übersetzungsleistung verpflichtet.

Im Rahmen der Einzelaufträge stellt die Auftraggeberin Textvorlagen in digitaler oder schriftlicher Form zur Verfügung, die sachbezogen aus allen Geschäftsbereichen/Abteilungen der Gesellschaft (Organigramm visitBerlin - siehe Anlage Organigramm) stammen können.

Abgerechnet werden die Übersetzungen mit dem vertraglich festgelegten Preis pro Filmminute und Preis pro Mediapaket.

Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Fristen)

Die Auftragnehmer:in ist an Werktagen während den üblichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag von 09:00-17:00Uhr MEZ) zu erreichen und hat eine Reaktionszeit von max. 48h auf Anfragen.

Die Auftragnehmer:in gibt im Rahmen des Angebots eine Höchstdauer der Bearbeitungszeit einer Übersetzung inkl. Lektorat (Ziffer 1.2.) an. Zum einen bezogen auf eine Übersetzung eines 4-8min. DGS-Videos und eines 5-8min- Navigationsvideos mit Hintergrundfilm/Mediapaket sowie auf einen Großauftrag ab 5 Videos und/oder Mediapaket.

Die Auftragnehmer:in wird der Auftraggeberin über die gesamte Vertragsdauer für die Entgegennahme von Aufträgen sowie für Hinweise und Rückfragen eine:n zentrale:n Ansprechpartner:in sowie eine:n Vertreter:in benennen, von denen zumindest einer über Telefon und E-Mail in der Zeit von Montag bis Freitag (9.00 - 17.00 Uhr MEZ) für die Auftraggeberin kontaktierbar ist und erforderlichenfalls Auskunft zu den durchgeführten Leistungen geben kann.

Die Auftragnehmer:in hat kein Anrecht auf Exklusivität.

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Status

Ausschreibung nicht länger verfügbar

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