CPV-Code / Auftragsgegenstand
7
Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen
Abgabefrist
09.02.2023
Vergabeart / Vergabeordnung
EU-weit
Mandant
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Ort der Ausführung
Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf
Art und Umfang der Leistung
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Rahmen eines Mehrpartnermodells, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden.
In den einzelnen Arbeitspaketen werden tangierende Handlungsfelder und eine angestrebte Umsetzungsform konkreter beschrieben. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Erbringung auch agile Arbeitsformen darstellen können.
Die Beratungsleistungen werden innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt und lassen sich erst mit der konkreten Weiterentwicklung der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die Beratungsleistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
- Weiterentwicklung Unternehmensstrategie
- Kostenmanagement und Versorgungsstrukturen
- Weiterentwicklung von Kundenorientierung
- Prozessoptimierungen und Organisationsentwicklung
- Professionelles Changemanagement und Förderung der Unternehmenskultur
Diese beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.
Die beauftragte Partei der Rahmenvereinbarung erbringt die Beratungsleistungen mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten Beratern (festgelegte Beratungstypen). Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für die Weiterentwicklung der Auftraggeberin in digitaler Form zur Verfügung stehen und uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Beratungsleistungen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der Auftraggeberin nachhaltig zu erhöhen.
Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen für den vereinbarten Vertragszeitraum (24 Monate Festlaufzeit ab Zuschlagserteilung plus eine Verlängerungsoption über weitere 24 Monate) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Es ist daher auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungsleistungen über die oben genannten Handlungsfelder hinaus zu beauftragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere zu spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
CPV-Code / Auftragsgegenstand
7
Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen
Abgabefrist
09.02.2023