CPV-Code / Auftragsgegenstand

66100000-1
Bank- und Investmentdienstleistungen

Abgabefrist

n.V.

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Vergabeart / Vergabeordnung

National UVGO

Mandant

NBank

Ort der Ausführung

Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover

Art und Umfang der Leistung

Nach dem Geldwäschegesetz haben Kreditinstitute die Sorgfaltspflicht mit angemes-senen risikoorientierten Verfahren festzustellen, ob es sich beim Vertragspartner bzw. wirtschaftlich Berechtigten, um eine politisch exponierte Person (PeP), um ein Famili-enmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt. Im Rahmen der Aktualisierungspflicht soll der Kundenbestand der NBank im SAP System regelmäßig mit PEP Listen abgeglichen werden. Dazu soll der Auftragnehmer die Kundendaten der NBank mit den vom Auftragnehmer bereitgestellten PEP Listen abgleichen. Die Kundendaten der NBank werden von der NBank in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Überprüfung wird der NBank vom Auftragneh-mer in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Kundendaten der NBank nur zum Zwecke des Abgleichs in seinem System genutzt werden. Im Anschluss sind die Kundendaten der NBank zu löschen. Der Auftragnehmer hat der NBank ein entsprechendes Löschkon-zept vorzulegen. Dieses Löschkonzept muss Angaben zum Zeitpunkt der Löschung, der Art und Weise der Durchführung der Löschung sowie zur Dokumentation der Lö-schung enthalten. Die Löschung ist der NBank entsprechend zu bestätigen.

Die Leistung soll in den Geschäftsräumen der NBank zu den in der NBank üblichen Geschäftszeiten erfolgen (montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr so-wie freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr).

Das Datum der Leistungserbringung wird nach Erteilung des Zuschlags festgelegt.

Der Auftragnehmer benennt mit dem Angebot namentlich eine konkrete Person sowie einen Stellvertreter (inklusive der jeweiligen Positionen beim Auftragnehmer), als kon-kreten Ansprechpartner für den Auftraggeber.

Der Zeitraum der Leistungserbringung beläuft sich generell auf vier Jahre. Es soll grundsätzlich einmal pro Jahr zu einem bestimmten Stichtag der Kundenbestand hin-sichtlich des Vorliegens politisch exponierter Personen (PeP) in der oben dargestellten Weise geprüft werden.

Optional, insbesondere im Falle von notwendigen Anpassungen in Folge von auf-sichtsrechtlichen Änderungen oder in Folge von aufsichtsrechtlichen Prüfungen, muss es möglich sein, den Prüfungsrhythmus (bspw. erneute unterjährige Prüfung) oder auch die Art der Prüfung (weitere Geschäftsbereiche) zu intensivieren.

Als weitere Option sollen daneben Angebote für eine softwarebasierte Lösung, die eine regelmäßige Prüfung des Kundenbestands der NBank hinsichtlich des Vorliegens einer politisch exponierten Person ermöglicht, abgegeben werden (nicht wertungsrele-vant).

Die Durchführung der jährlichen PeP-Prüfung sowie der optionalen Ausweitung der Prüfung bzw. alternativ der Zurverfügungstellung einer softwarebasierten Lösung ist für die Laufzeit von vier Jahren und einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vorgesehen.

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Status

Ausschreibung nicht länger verfügbar

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