CPV-Code / Auftragsgegenstand

45316213-1
Installation von Verkehrsleiteinrichtungen

Abgabefrist

n.V.

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Vergabeart / Vergabeordnung

National UVGO

Mandant

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister

Ort der Ausführung

Fleethörn 9, 24103 Kiel

Art und Umfang der Leistung

Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt in 2023 an zwei Standorte an der Bundesstraße 76 LED-Verkehrsinformationstafeln aufzustellen und zukünftig darüber aktuelle Verkehrs- und Mobilitätsinformationen zu senden.

Mit dieser Ausschreibung wird die Verkehrssicherung für beide Standorte ausgeschrieben. Die Verkehrssicherung beinhaltet dabei:

- die Verkehrssicherung der Baustelle für die Durchführung der Tiefbauarbeiten,

- die Herstellung einer Vollsperrung der B76 während einer Nachtbaumaßnahme inkl.

Herstellung einer Umleitungsstrecke für die Montage von Kragarm und LED-Tafel.

Weiterführende Informationen zum Umfang der Verkehrssichung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.

Durchführung der Verkehrssicherung:

Die Verkehrssicherung für alle auszuführenden Leistungen liegt im Verantwortungsbereich des AN. Sämtliche vom AN durchzuführende Sicherungsmaßnahmen gem. RSA und ZTVSA werden von ihm im Einvernehmen mit der Bauüberwachung des AG und dem

Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel rechtzeitig getroffen und durch Fachpersonal oder eine Fachfirma ausgeführt.

Nach Zuschlagserteilung benennt der AN für die gesamte Verkehrssicherung und Beschilderung eine verantwortliche Person, die von der Polizei und dem AG jederzeit erreichbar ist, wenn die Absicherung / Beschilderung nicht mehr im ordnungsgemäßen

Zustand bzw. die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Diese Person muss entscheidungsbefugt und gleichzeitig auch fähig sein, kleinere Maßnahmen durchführen zu können, sowie der

deutschen Sprache mächtig sein. Sie muss die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der

Beschilderung, der Markierung, der Absicherung , sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend der ZTV-SA herstellen und beurteilen können (Nachweis durch Lehrgangsbescheinigungen oder langjährige Praxiserfahrung).

Das Sperren von Baufeldern und sonstiger Flächen für den ruhenden Verkehr erfolgt vor der jeweiligen Bauphase durch entsprechende Halteverbotsbeschilderung. Die Anfertigung der

Protokolle über die in diesen Bereichen parkenden Fahrzeuge ist in die Positionen der Verkehrssicherung einzurechnen. Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist vom AN als Voraussetzung für die Durchführung von Baumaßnahmen und zur Aufrechterhaltung von Verkehrssicherungsanlagen einschließlich

der Beschilderung und Baustellenmarkierung nach § 45 Abs. 2 StVO eine Verkehrsanordnung einzuholen . Diese ist rechtzeitig, mindestens 14 Werktage vorher beim Bürger - und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel zu beantragen. Hierfür sind vom AN

für die Verkehrsführung im Baustellenbereich detailliert ausgearbeitete Umleitungspläne, Bauphasenpläne mit Darstellung der Verkehrslenkung, Beschilderung und ggf. Fahrbahnmarkierung zur Genehmigung vorzulegen.

Nach Zustimmung durch das Ordnungsamt (Verkehrsaufsicht) und des Tiefbauamtes werden diese Pläne Vertragsbestandteil. Der AN ist nicht befugt von der Anordnung abzuweichen. Die Gebühren für die Anordnungen sind in die Position/ en für die Verkehrssicherung einzurechnen. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn der

Auftraggeber die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und der Verkehrszeichen abgenommen hat. Erforderliche Vorankündigungstafeln mit Datum der

Maßnahme sind 14 Kalendertage vor Baubeginn aufzustellen. Erforderliche Umleitungsbeschilderung ist aufzubauen. Vorbereitende sowie Nach - und Nebenarbeiten haben unter Einrichtung von Arbeitsstellen von kürzerer Dauer zu erfolgen. Der

Verkehrsfluss ist auf der Maßnahme betroffenen Straßen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

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Status

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