Lieferketten-Compliance im Vergabeverfahren
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG, auch bekannt als Sorgfaltspflichtengesetz, Lieferkettengesetz) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dann droht Unternehmen bei Verstoß gegen das Gesetz der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Grund genug, sich schon heute mit den Regelungen auseinanderzusetzen und sich bestmöglich […]
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