VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Bieterfrage erhalten:
"ist im Rahmen des Auftrags der Einsatz eines Nachunternehmens für Teilleistung zulässig? Falls ja, bitte ich um Information, wo dies einzutragen ist."
Und möchten diese nun gerne beantworten:
Der Einsatz eines Nachunternehmer ist, bis auf die LPH 8! (Siehe Bekanntmachung Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags"), zulässig.
Für die Benennung des Nachunternehmers und Angabe der Leistung gibt es unsererseits keine spezielle Vorgabe, sollte jedoch im Teilnahmeantrag gut ersichtlich sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter Ziffer 2.1 "Zentrale Elemente des Verfahrens"
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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