Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen und aussagekräftige Referenzen zu erhalten, weicht der geforderte Zeitraum, in der die aufgeführten Referenzprojekte an den Nutzer übergeben werden müssen, von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ab und wurde auf 8 Jahre festgelegt.
Ein zusätzliches Datenblatt mit Darstellung der Referenzprojekte ist zulässig, die ergänzenden Referenzblätter sollten jedoch je Referenzprojekt auf eine DIN A4-Seite, vorzugsweise Querformat, beschränkt werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Kategorie A:
Referenzprojekt "Neubau oder Umbau/Sanierung Bildungsbau, Ganztageseinrichtung und / oder Kinderbetreuungseinrichtung (vergleichbares Projekt)"
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410 bis 430: mindestens 200T EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 400 m2)
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 1.1.2017 bis 28.02.2025
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 5 Punkte
2 Projekte: 10 Punkte
(max. 10 Punkte)
Kategorie B:
Referenzprojekt "Neubau oder Umbau/Sanierung - Nicht- Wohngebäude - mit öffentlichem Auftraggeber"
- mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI, LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410 bis 430: mindestens 200T EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 400 m2)
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 1.1.2017 bis 28.02.2025
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 4 Punkte
2 Projekte: 8 Punkte
(max. 8 Punkte)
Kategorie C:
Neubau oder Umbau/Sanierung allg.- Nicht Wohngebäude -
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI, LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410 bis 430: mindestens 200T EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 400 m2)
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 1.1.2017 bis 28.02.2025
- Angabe Bauherr / Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 3 Punkte
2 Projekte: 6 Punkte
(max. 6 Punkte)