VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Ausschreibung sind weitere Fragen eingegangen. Die Fragen und Antworten sind als Anlage beigefügt.
Freundliche Grüße
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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ANÜ_Bieterfragenkatalog_250415.pdf | 16.04.2025 | 115,6 KB | ||
D06_ANÜ-Rahmenvertrag_Version-2.docx | 16.04.2025 | 82,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
an die Vergabestelle ist eine weitere Frage gerichtet worden, die folgendermaßen beantwortet wird:
Frage: Die Verlängerung des Rahmenvertrages der bereits jetzt eingesetzten Mitarbeiter und schon geplanten Mitarbeiter für 2025/2026 werden automatisch verlängert? Oder muss noch einmal vollständig am Ausschreibungsverfahren teilgenommen werden?
Antwort: Der bisherige Rahmenvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung läuft am 30.06.2025 aus. Daher werden die Leistungen erneut ausgeschrieben. Sollten Sie weiterhin Interesse an den ausgeschriebenen Leistungen haben, ist somit die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren erforderlich.
Freundliche Grüße
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Ausschreibung sind Fragen an die Vergabestelle gerichtet worden, die folgendermaßen beantwortet werden:
Frage 1: Besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Abschluss der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge auch außerhalb von InSitu (z. B. auf anderem digitalen oder schriftlichen Weg) durchzuführen oder ist die Nutzung von InSitu zwingend erforderlich für die rechtssichere Beauftragung und Vermittlung?
Antwort: Die Nutzung von InSitu ist zwingend erforderlich.
Frage 2: Auf Grundlage früherer Erfahrungen waren die von einem Dienstleister auf InSitu hochgeladenen Kandidatenprofile auch für andere Dienstleister einsehbar. Ist das aktuell weiterhin der Fall? Falls ja, bitten wir um Informationen dazu, in welchem Umfang diese Einsicht möglich ist und ob es Einschränkungen gibt.
Antwort: Die vom einem Dienstleister hochgeladenen Qualifikationsprofile sind nicht für andere Dienstleister / Wettbewerber einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
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