Los 1 - Lieferung Aufsatzstreugeräte mit RadnabenantriebLos 2 - Lieferung Kombistreugeräte
Los 1 - Lieferung von zwei Aufsatzstreugeräten mit Radnabenantrieb; Los 2 - Lieferung von zwei Kombistreugeräten für den FS 30 und den FS100 Einsatz
Landesbetrieb für Straßenbau Zentralwerkstatt
Nähere Informationen siehe Anlage 1 - 2 "Gewichtung der Zuschlagskriterien" in der Rubrik Anschreiben:
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohneBedingungen.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Nähere Informationen siehe Anlage 1 -2 "Gewichtung der Zuschlagskriterien" in der Rubrik Anschreiben.
Im Kriterium Betriebs- und Folgekosten werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt:- Entfernungskilometer zur Servicewerkstatt (Wichtung 5 %)- Gesamtgewicht des Aufsatzstreugeräts mit Sole und Salz (Wichtung 5 %)
Nähere Informationen siehe Anlage 1 -2 "Gewichtung der Zuschlagskriterien" in der Rubrik Anschreiben.Im Kriterium Technik werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtungberücksichtigt:- Höhenschwerpunkt des vollen Aufsatzstreugeräts (Wichtung 10 %)- Anzeige der Fehler- und Störmeldungen (Wichtung 10 %)
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Landesbetrieb für StraßenbauPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirchen
keine
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
§44 VGV Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:
- Gewerbeanmeldung- Berufs- /Handelsregisterauszug- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
§45 VGV Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierte Jahresabschlüsse, testierte Gewinn- und Verlustrechnungen oder Informationen über die Bilanz- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
§ 46 VGVAusgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl sowie die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
Mit dem Angebot vorzulegen:Los 1 & 2:Eine eingehende Gerätebeschreibung (Dokumentation) mit Angabe der Komponenten und Hersteller. Angaben über Material, Schichtdicke und Art des Lackierverfahrens bei der Lackierung. BASt Prüfergebnis oder von einem anderen Prüfinstitut, dass von der BASt auf die Richtigkeit der Prüfungsdurchführung überprüft worden ist, vorlegen. Qualitätsmanagement Zertifizierung nach ISO 9001. e1-Kennzeichnung oder gleichwertiger Art. EG-Konformitätserklärung im Sinne der EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / CE-Kennzeichnung mit den Normen: Sicherheit von Maschinen EN ISO 12100-1; -2, Maschinen für den Winterdienst EN 13021.
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer-Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen-Abfrageinformationen zum Bieter
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.