Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Grundsätzlich können Schiffe bis zu einem Tiefgang von 8,50 m den Hafen jederzeit erreichen; tideabhängig beträgt der maximale Zugangstiefgang ca. 10,70 m. Der Seehafen Emden besteht aus 2 Teilen:
- dem tideoffenen Außenhafen mit Wybelsumer Polder, Larrelter Polder und dem Hafenentwicklungsgebiet Rysumer Nacken
- sowie dem durch 2 Seeschleusen zugänglichen tidefreien Binnenhafen, bestehend aus Binnenhafen und Neuem Binnenhafen.
Die rund um die Uhr betriebene Große Seeschleuse verfügt über eine Kammer mit 260 m Länge und 40 m Breite sowie eine Drempeltiefe von NN -11,76 m. Die Nesserlander Schleuse steht der Schifffahrt mit einer Länge von 170 m, einer Breite von 18 m und einer Drempeltiefe von NN -7,00 m zur Verfügung.
Emden ist ein bedeutender Ro-Ro-Hafen und leistungsstarker Universalhafen mit festen Standbeinen im Automobilumschlag, im Umschlag von Flüssiggütern, Forstprodukten, Baustoffen und von On- und Offshore-Windkraftanlagen. Jährlich werden hier mehr als 6 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen. Direkt am Fahrwasser der Ems und damit am seeschiffstiefen Wasser bieten große Erweiterungsflächen gute Zukunftsperspektiven. Wichtige Aufgaben am Standort Emden sind insbesondere der Betrieb eigener Umschlagseinrichtungen, der Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und der Seeschleusen, das Festmachen von Seeschiffen in den Schleusen sowie die Organisation der Schiffsabfallentsorgung. Niedersachsen Ports ist zudem als Energieversorgungsunternehmen im Bereich des Hafens tätig. Der Seehafen Emden profitiert von seiner guten Infrastruktur, einer starken Hafenwirtschaft und den entsprechenden Umschlagseinrichtungen. Hierzu gehören:
- 9 Ro-Ro-Liegeplätze und eine sehr leistungsstarke mobile Ro-Ro-Rampe,
- Umschlags- und Lagerinfrastruktur für Güter in Flüssig- und Soleform im Bereich des Ölhafens,
- Einrichtungen für die Lagerung und Veredelung von Rohstoffen sowie für die Papiererzeugung,
- moderne Kaianlagen und Terminals mit leistungsstarken Umschlagseinrichtungen für feste Güter aller Art,
- Infrastruktur für den Umschlag von On- und Offshore-Windkraftanlagen sowie Offshore-Versorgung und
- sichere Bereiche für den Umschlag von Gefahr- und Militärgütern.
Die Hafenanlagen in Emden sind über die Güterbahnhöfe "Emden" und "Emden-Außenhafen" an das Schienennetz der Deutschen Bahn angebunden. Über die Autobahnanschlussstellen Emden-West der Bundesautobahn A 31 ist der Emder Hafen hervorragend an das Fernstraßennetz angebunden.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des Wybelsumer Polders in Emden das Grundstück E32 zur Verfügung. Das Grundstück E32 umfasst insgesamt ca. 75 ha.
Auf dem Grundstück E32 soll einem Ansiedler die Möglichkeit gegeben werden, einen Windenergiepark zu errichten und zu betreiben.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Ver-handlungsverfahren für eine Ansiedlung auf dem Grundstück E32 mittels Abschluss eines Grundstücksvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und zum Betrieb Windenergieparks) durch. Niedersachsen Ports behält sich vor, aus sachlichem Grund vorzugeben, dass alle Bieter entweder über einen Erbbaurechtsvertrag oder einen Mietvertrag zu ver-handeln und anschließend ein entsprechendes Angebot abzugeben haben. Allen Bietern wird in diesem Falle die Möglichkeit eingeräumt, mit angemessener Frist noch den Wechsel in das von Niedersachsen Ports festgelegte Vertragssystem durchführen zu können.
Erbbaurechtsvertrag und Mietvertrag werden - soweit es nicht auf eine entsprechende Unterscheidung ankommt - zusammenfassend "Grundstücksvertrag" genannt.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.