AGB

Nutzungsbedingungen für Vergabestellen

Vertragslaufzeit / Kündigung / Abrechnung

Die Vereinbarung zur Nutzung beginnt mit Einrichtung des ersten Benutzers. Die Abrechnung erfolgt zum Quartalsende nach Unterzeichnung. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen USt. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten entfällt die einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 149,- Euro.

Änderungen Funktionalitäten DTVP, Nutzungsentgelte und Nutzungsbedingungen

Die DTVP GmbH ist berechtigt, DTVP jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und rechtlichen Erfordernissen anzupassen sowie die Nutzungsbedingungen und deren Entgelte zu ändern. Im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Entgelte wird die DTVP GmbH ausdrücklich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten auf diese hinweisen. Das Recht zur Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Bedingungen für die Nutzung

Für die Nutzung von DTVP gelten die in dieser Vereinbarung niedergelegten Nutzungsbedingungen sowie das Leistungs- und Preisverzeichnis in AGB für Vergabestellen. Darüber hinaus gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vorschriften der EVB IT Dienstleistung (ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Dienstleistungen – EVB-IT- finden Sie unter https://www.cio.bund.de), soweit sie einschlägig sind und nicht von den in dieser Vereinbarung getroffenen Bedingungen abweichen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Berlin.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team Produktberatung gerne per E-Mail (vergabestellen@dtvp.de) oder telefonisch unter 030 / 374 343 810 zur Verfügung.

Für die Nutzung durch Vergabestellen gelten die EVB-IT Dienstleistung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie auf der Seite der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik. Zur aktuellen Fassung.

Konkretisierung zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Konkretisierungen gelten zusätzlich zu den EVB‐IT Dienstleistungs‐AGB für das Vertragsverhältnis zwischen Vergabestellen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und der DTVP GmbH, Unter den Linden 24, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) hinsichtlich der Nutzung des Deutschen Vergabeportals.

§ 2 LEISTUNGSPFLICHTEN
1.Die Auftragnehmerin stellt ein webbasiertes Portal, Deutsches Vergabeportal (nachfolgend „DTVP“ oder „Plattform“ genannt), im Internet unter https://www.dtvp.de sowie die angeschlossenen Plattformen

zur Verfügung. Auf der zur Verfügung gestellten Plattform können öffentliche und private Auftraggeber (Vergabestellen) Vergabeverfahren veröffentlichen und elektronisch unterstützt abwickeln (E‐Vergabe). Darüber hinaus bietet DTVP weitere elektronische Services an und erbringt hiermit verbundene Dienstleistungen.
2.Unternehmen, die sich für die Nutzung, der auf der Webseite https://www.dtvp.de angebotenen Dienste, registriert haben (nachfolgend „Bieter“ genannt) können sich in DTVP über die Ausschreibungen der Vergabestellen informieren und nach erfolgreicher Registrierung an den auf der Plattform ausgeschriebenen Vergabeverfahren in dem Umfang, in dem die Vergabestellen ihre Vergabeverfahren über DTVP elektronisch abwickeln, teilnehmen. Hierbei strebt DTVP eine jährliche Mindestverfügbarkeit von mindestens 99% zu üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag je zwischen 06 und 20 Uhr) an. DTVP ist grundsätzlich an sieben Tagen die Woche 24 Stunden verfügbar. Die eingesetzten Systeme und Server werden regelmäßig gewartet und ausreichend gesichert.

§ 3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Erkennt die Vergabestelle eine Funktionsstörung von DTVP oder wird ihr eine solche seitens des Bieters gemeldet, ist sie verpflichtet, die Störung unverzüglich gegenüber der Auftragnehmerin zu melden, damit diese angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um die Störung zu beseitigen. Die Vergabestelle hat die vorstehende Mitwirkungspflicht in gleicher Weise dem Bieter gegenüber dahingehend aufzuerlegen, als dass dieser die erkannte Funktionsstörung unverzüglich der Vergabestelle und der Auftragnehmerin meldet. Diese Pflicht ergibt sich gleichfalls aus den AGB Unternehmen.

Die Schnittstelle zur hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) darf nur von Auftraggebern genutzt werden, die ihren Hauptsitz in Hessen haben und aufgrund der Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber oder als Zuwendungsempfänger verpflichtet sind, Vergabeverfahren auf der HAD zu veröffentlichen.
Bei missbräuchlicher Nutzung der Schnittstelle zu HAD muss für das Entfernen der Bekanntmachung auf Seiten der HAD sowie DTVP eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,‐ Euro in Rechnung gestellt werden.

§ 4 LEISTUNGSSTÖRUNGEN
1.Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform oder dafür, dass DTVP jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Nutzung zur Verfügung steht.
2.Aufgrund der Struktur des Internets hat die Auftragnehmerin insbesondere keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter.
3.Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten.
4.Die Auftragnehmerin kann die Nutzung zu DTVP sperren oder den Zugang beschränken, wenn DTVP oder die elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich die Auftragnehmerin bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit von DTVP umgehend wiederherzustellen.

§ 5 HAFTUNG
1.Kommt die Vergabestelle ihrer Pflicht nach § 3 nicht oder nicht rechtzeitig nach und konnte die Auftragnehmerin dementsprechend keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Störung zu beseitigen, so ist die Haftung für den daraus resultierenden Schaden ausgeschlossen. Dies gilt unbeschadet der Regelung des § 13 EVB‐IT Dienstleistungs‐AGB.
2.Für Schäden, die gemäß § 4 Ziffer 1 aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder fehlender Erreichbarkeit des DTVP im Rahmen des 1 % und damit außerhalb der Mindestverfügbarkeit entstehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Dies gilt insbesondere für planmäßige Wartungsarbeiten oder in Fällen von höherer Gewalt.

Die Konkretisierungen zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB finden Sie als kostenlosen Download auch hier.

Das Leistungs- und Preisverzeichnis für Vergabestellen finden Sie hier.

Datenschutz

Falls und soweit eine Datenverarbeitung im Auftrag der Vergabestelle erfolgt, ergreift die DTVP GmbH geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in der Art und Weise, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet und führt die Datenverarbeitung nach den einschlägigen Bestimmungen der DSGVO durch. Dabei werden die Angaben zum Auftraggeber, zur Verarbeitungstätigkeit und zur Verantwortlichkeit, zum Verarbeiter und Verantwortlichen erhoben und verarbeitet. Weitere Sub-Verarbeiter können und dürfen nur die Gesellschafter Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln und cosinex GmbH, Gesundheitscampus-Süd 31, 44801 Bochum sein, mit diesen Gesellschaften verbundene Unternehmen sowie das jeweilige Holdingunternehmen der Plattform DTVP, soweit sie ggf. die DTVP GmbH bei ihrer Leistung unterstützen. Die Liste der Datenarten wird dem Auftraggeber auf Verlangen übersandt. Die Verarbeitung von Daten findet in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt.

Erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen umfassen insbesondere Maßnahmen der Zutrittskontrolle zu den Räumlichkeiten des Rechenzentrumsbetriebes und die Sicherung der Zutrittskontrolle, Maßnahmen der Zugangskontrolle zu Systemen über Netzwerk und zu administrativen Zugangsdaten, der Zugriffskontrolle auf Applikationen und Datenbanken, der Weitergabekontrolle, der Eingabeprotokolle u.a. durch Protokollierungs- und Protokollauswertungssysteme, der Auftragskontrolle, der Vertretbarkeitskontrolle im Rahmen von Backup-Diensten und der Trennungskontrolle. Ein entsprechendes Datenschutz-Management und Incident-Response-Management sichert durch regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung die getroffenen Maßnahmen ab. Weitere Details der technischen und organisatorischen Maßnahmen werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH, Unter den Linden 24, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 374343-800, Fax: 030 / 3743438-22, info@dtvp.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelt berechnet.

Stand: Juli 2024

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