AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von DTVP durch Bieter

Präambel

(I) Die DTVP GmbH stellt ein webbasiertes Portal, Deutsches Vergabeportal (nachfolgend „DTVP“ oder „Plattform“ genannt) im Internet unter http://www.dtvp.de sowie die angeschlossenen Plattformen (rlp.vergabekommunal unter http://rlp.vergabekommunal.de, vergabe.Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de, vergabe.ihk unter https://vergabe.ihk.de, vergabe.tk unter https://vergabe.tk.de/Satellite, Vergabeportal BW unter https://vergabeportal-bw.de sowie ausschreibungen.giz unter https://ausschreibungen.giz.de) zur Verfügung. Auf diesem werden Vergabeverfahren öffentlicher und privater Auftraggeber (Vergabestellen) veröffentlicht und elektronisch unterstützt abgewickelt (E-Vergabe). Darüber hinaus werden für Bieter und Vergabestellen weitere elektronische Services angeboten und hiermit verbundene Dienstleistungen erbracht.

(II.) Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Nutzer der Plattform ausschließlich Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, welche über das Vergabeportal DTVP abgewickelt werden.

(III) Für die Vergabestellen bestehen die Möglichkeiten, ihre Ausschreibungen über die Plattform DTVP sowohl vollständig als auch teilweise zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist es möglich das  Vergabeverfahren in Gänze über DTVP durchzuführen, d.h. ebenso weitere Informationen zum Verfahren elektronisch bereitzustellen, oder die Kommunikation mit den Bietern über die hierfür innerhalb von DTVP zur Verfügung gestellten sogenannten virtuellen Projekträume elektronisch zu führen.

(IV) Die Nutzer können sich auf der Plattform über die Ausschreibungen der öffentlichen Einrichtungen informieren und nach erfolgreicher Registrierung an den auf dieser ausgeschriebenen Vergabeverfahren teilnehmen. Die Teilnahme an den Vergabeverfahren über DTVP beschränkt sich stets auf den Umfang, in dem die Vergabestellen ihre Vergabeverfahren über DTVP elektronisch abwickeln.

(V) Die Vergabestellen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens. Kommt aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ein Rechtsverhältnis zwischen der Vergabestelle und dem Nutzer des Vergabeportals zu Stande, so beschränkt sich dieses auf die beiden Parteien und bezieht DTVP nicht mit ein. Die Tätigkeit des Vergabeportals DTVP beschränkt sich lediglich auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen Vergabestellen und Nutzern des Vergabeportals. Eine Verantwortung seitens DTVP für die von Vergabestellen oder Nutzern eingestellten Inhalte besteht in keinem Fall.

(VI) Zur Nutzung des Vergabeportals DTVP müssen die teilnehmenden Unternehmen derzeit mindestens folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

zur Information über Ausschreibungen:

  • Internetfähiger PC mit aktuellem Internet-Browser (MS IE ab Version 9, MS Edge, Mozilla Firefox sowie Google Chrome in der jeweils aktuellen Version, Apple Safari ab Version 5)

zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren:

(VII) Weitere zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren erforderliche technische und organisatorische Voraussetzungen sind zusammen mit anderen wichtigen Informationen unter https://support.cosinex.de abrufbar. Es obliegt dem Nutzer, sich auf diesem Weg möglichst regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes zu informieren.

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern des Vergabeportals und der DTVP GmbH.

Hinsichtlich der über das Vergabeportal zu Stande gekommenen und durchgeführten Vergabeverfahren entfalten sie keinerlei Wirkung.

 

§ 2 Vertragsschluss

(I) Ein Vertrag über die Nutzung von DTVP zwischen dem Nutzer und der DTVP GmbH kommt mit dem Abschluss der Registrierung zustande. In diesem Zusammenhang gelten die Nutzungsentgelte gemäß dem zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis, entsprechend der vom Nutzer getroffenen Auswahl. Die Zugangsdaten des Nutzers werden diesem nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail übermittelt.

(II) Der Nutzer ist verpflichtet die bei DTVP angelegten Daten vollständig und richtig anzugeben. Um für die Vergabestellen die Identifizierung eines eindeutigen Ansprechpartners sicherzustellen bzw. einen zustellfähigen Account zu gewährleisten, ist je Unternehmen nur ein Account vorgesehen. Sind im Unternehmen mehrere Personen an der Gewinnung von öffentlichen Aufträgen beteiligt, kann eine zentrale Funktionsemailadresse hinterlegt werden. Sollte die zentrale Organisation des Accounts impraktikabel sein, informiert das „Team Produktberatung Unternehmen“ zu einer kostenpflichtigen Mehrplatzlizenz. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen die DTVP GmbH zur Verweigerung des Nutzerzugriffs auf virtuelle Projekträume und zur sofortigen Vertragsbeendigung sowie Löschung des Unternehmens bzw. seiner Nutzer aus dem System der Plattform. Eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben behält sich die DTVP GmbH in jedem Einzelfall vor.
(III) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Dienste auf der Plattform und deren Entgelte können jederzeit seitens der DTVP GmbH geändert werden. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Dienste oder Entgelte ist die DTVP GmbH zur Information über die Änderungen per E-Mail oder im Rahmen der Dienste elektronisch verpflichtet, verbunden mit dem Hinweis über die Möglichkeit des Nutzers, den Änderungen schriftlich innerhalb von 4 Wochen zu widersprechen. Unterbleibt ein fristgemäßer Widerspruch, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs durch den Nutzer ist die DTVP GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

 

§ 3 Nutzung von DTVP

(I) Die Berechtigung des Nutzers hinsichtlich der Anwendung des Vergabeportals DTVP richtet sich nach den Vorgaben der Vergabestelle in Bezug auf das jeweilige Vergabeverfahren. In diesem Zusammenhang ermöglicht die DTVP GmbH die Erreichbarkeit des Vergabeportals über das Internet und realisiert für registrierte Nutzer den Austausch der in Bezug auf das Vergabeverfahren auszutauschenden Unterlagen. Beabsichtigt der Nutzer die Kommunikation aus seinem eigenen Netzwerk (z.B. mit Hilfe eines Proxyservers) ins Internet einzuschränken, so ist nicht auszuschließen, dass er danach das Vergabeportal DTVP nicht mehr erreichen kann. Jede einseitige Änderung Ihrer Schnittstelle zur Plattform erfolgt damit auf eigenes Risiko. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig Informationen für die ggfs. erforderlichen Freischaltungen vom Betreiber des Vergabeportals DTVP einzuholen.

(II) Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe auf dem Vergabeportal DTVP stellt der Betreiber den Nutzern kostenfrei das Programm „Bietertool“ zur Verfügung. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, die sich über Webstart Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung/Angebots aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Die elektronischen Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen oder Angebote werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Desktop des Bewerbers/Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem „Vermittler“, dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der „Vermittler“ sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle holt die E-Vergabeplattform die Angebote / Teilnahmeanträge vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote / Teilnahmeanträge in der E-Vergabeplattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden. Die Größe der unter Nutzung des Bietertools des Vergabeportals DTVP abzugebenden elektronischen Teilnahmeanträge, Interessenbestätigungen oder Angebote ist auf 500 MB beschränkt.

(III) Außerhalb der in Abs.1 und 2 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte am Vergabeportal DTVP sowie am Bietertool selbst. Der Nutzer ist berechtigt, die im Rahmen von DTVP angebotenen Dienste für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausschließlich zur eigenen Information bzw. zur eigenen Teilnahme an Vergabeverfahren zu nutzen. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Betreiber bzw. der cosinex GmbH vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des Vergabeportals DTVP für Vergabeverfahren keinerlei Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

Außerhalb der in Abs. 1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an DTVP, oder den angebotenen Diensten und Inhalten. Unzulässig sind systematische Abrufe der Auftragsbekanntmachungen sowie der Vergabeunterlagen um damit eigene kommerzielle Angebote anzubieten oder diese damit anzureichern. Abgerufene Informationen dürfen nur nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder, abgerufen, gespeichert, genutzt und verbreitet werden. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der DTVP GmbH vorbehalten. Der Nutzer ist berechtigt die zur Verfügung gestellte Software im Rahmen von DTVP zur Teilnahme an Vergabeverfahren zu nutzen. Darüber hinaus erwirbt er keine Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

 

(IV) Der Betreiber ist berechtigt, die Funktionen  des Vergabeportals DTVP jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.

 

§ 4 Pflichten des Nutzers 

(I) Mit der Registrierung auf dem Vergabeportal wird ein Unternehmensaccount eingerichtet. Innerhalb des Unternehmensaccounts können, abhängig von der durch den Nutzer zu wählenden Form der Mitgliedschaft (siehe Preis- und Leistungsverzeichnis), ein oder mehrere Personen eines Unternehmens als Nutzer des Vergabemarktplatzes eingerichtet werden. Der Nutzer erklärt sich im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzer elektronisch über diesen Account sowie im Rahmen der für jede Vergabe angelegten Projekträume erfolgt. Eine Information über neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto erhält der Nutzer automatisch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (für die Richtigkeit der hinterlegten E-Mailadresse ist der Nutzer selbst verantwortlich). Die Verantwortlichkeit Nachrichten, trotz z.B. der evtl. bestehender Spam-Filter zu erhalten, liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers selbst. Die Bereitstellung von Informationen im Projektraum gelten Erklärungen als zugegangen..

(II) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich zu aktualisieren. Die jeweilige Aktualisierung kann im entsprechenden Account im Bereich „Verwaltung“ durch den Nutzer vorgenommen werden.

(III) Der Nutzer stimmt zu, dass er per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zu DTVP informiert werden darf. Eine Pflicht zur Information seitens des Betreibers besteht nicht. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Informationen über Funktionsänderungen und sonstige die Vergabeplattform betreffende Informationen gelten mit Übersendung an das mitgeteilte E-Mail-Postfach als zugegangen. Insofern ist der Nutzer verpflichtet, regelmäßig den Inhalt des angegebenen E-Mail-Postfachs zu prüfen sowie dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene E-Mail-Postfach zum Empfang von Nachrichten des Vergabeportals DTVP in der Lage ist.

(IV) Es besteht seitens des Nutzers die Pflicht regelmäßig seinen Benutzer-Account sowie die Projekträume, für die er frei geschaltet wurde, auf neue Nachrichten in Bezug auf laufende Vergabeverfahren zu überprüfen. Eine Information durch die DTVP GmbH per E-Mail an das vom Nutzer mitgeteilte E-Mail-Postfach über die Bereitstellung von Nachrichten ergeht zwar in der Regel, allerdings hat diese Information keine Auswirkungen auf den Zugang. Der Zugang der Nachricht wird allein durch die Bereitstellung im Projektraum oder im Benutzer-Account bewirkt. Dem Nutzer wird empfohlen, als hinterlegte E-Mail-Adresse entweder eine Funktionsadresse zu wählen oder in anderer Weise organisatorisch sicherzustellen, dass die E-Mail, die auf der Adresse eingeht, von Vertretern empfangen oder zur Kenntnis genommen werden kann.

(V) Bei der Übermittlung von elektronischen Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder Angeboten ist die Abgabe in Textform nach § 126b BGB und/oder mit fortgeschrittener und/oder qualifizierter elektronischer Signatur möglich. In diesem Zusammenhang sind ausschließlich die Anforderungen der Vergabestelle relevant. Der Nutzer muss die von der Vergabeplattform  unterstützte qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden.  Auch in diesem Rahmen sind die Vorgaben der jeweiligen Vergabestelle ausschlaggebend. Eine Übersicht und Hinweise zu den von der Vergabeplattform unterstützten elektronischen Signaturen sind unter https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115002 einsehbar.

(VI) Dem Nutzer obliegt die Verantwortung des rechtzeitigen Eingangs  von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Insbesondere  hat er im Hinblick auf seine zu versendenden Dokumente und deren Größe dafür Sorge zu tragen, dass sein Internet eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Die Dauer des Versendungsvorgangs ist nicht nur abhängig von der Größe der Dateien,  sondern auch von der Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit des Internets.

(VII) Das gesendete Dokument (z.B. Angebot oder Teilnahmeantrag) gilt erst als vollständig technisch auf die Vergabeplattform übertragen, wenn der Nutzer eine Empfangsbestätigung erhalten hat. Eine inhaltliche Prüfung ist damit nicht verbunden. Der Nutzer hat am Ende des Abgabeprozesses das Abgabeprotokoll über die Abgabe eines Angebots, einer Interessensbestätigung oder eines Teilnahmeantrags herunterzuladen und auf dem eigenen Rechner zu sichern.

(VIII) Die Sorge für die Beschränkungsfreiheit seiner elektronischen Signatur obliegt dem Nutzer, insbesondere darf die Signatur keinen Beschränkungen unterliegen, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt v. a. für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit seiner Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigenden Rechtsgeschäftes. Etwaige Beschränkungen der Rechtswirksamkeit der Signatur sind unwirksam.

(IX) Die elektronische Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Schlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist grundsätzlich zu unterlassen. Erfolgt dennoch die Verwendung eines Pseudonyms, erklärt sich der Schlüsselinhaber zur Aufdeckung des Pseudonyms gegenüber dem Betreiber bereit und teilt ihm auf Anfrage schriftlich den wahren Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Person des Schlüsselinhabers mit. Indem er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Nutzer akzeptiert, ermächtigt der Nutzer und Schlüsselinhaber das Trustcenter, welches das mit dem Pseudonym versehene Zertifikat ausgegeben hat, dem Betreiber schriftlich Auskunft über die Identität der Person des Schlüsselinhabers durch Nennung des wahren Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zu geben.

(XI) Soweit Vergabestellen die elektronische Kommunikation für das konkrete Vergabeverfahren den jeweiligen Nutzern eröffnet haben (Freischaltung zum Projektraum), erklären sich die Nutzer damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzer ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgt.

(XII) Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur Vergabeplattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an Dritte.

(XIII) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Betreiber zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren.

 

§ 5 Verwendung von Passwörtern

(I) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich Passwörter zu verwenden, die aus mindestens 8 Zeichen bestehen.

(II) Der Nutzer ist in der Pflicht  ausschließlich starke Passwörter zu verwenden. Starke Passwörter sind Passwörter  die mindestens eine Ziffer, ein Sonderzeichen sowie mindestens jeweils einen groß- und einen kleingeschriebenen Buchstaben enthalten.

(III) Die Verwendung von trivialen Passwörtern (beispielsweise Namen, Kfz-Kennzeichen, Geburtsdaten) ist dem Nutzer untersagt.

(IV) Eine Änderung des Passworts hat regelmäßig spätestens alle 90 Tage zu erfolgen. Der Nutzer darf dabei ein einmal verwendetes Passwörter nach Passwortänderung nicht wiederverwenden.

(V) Der Nutzer ist verpflichtet ein nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 – 4 dieser AGB gewähltes Passwort mindestens für die Dauer eines Tages zu nutzen.

(VI) Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Nutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnisses unterliegt, berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Abschluss der Registrierung und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
  2. Der Vertrag kann schriftlich jederzeit zum Monatsende sowohl durch die DTVP GmbH als auch durch den Nutzer gekündigt werden.
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 7 Zahlung

  1. Das Preis-Leistungsverzeichnis finden Sie hier.
  2. Der Kunde erhält nach Ablauf des kostenfreien Testzeitraums von 30 Tagen eine Rechnung über 1 Jahr im Voraus.
  3. Sofern nicht auf der Rechnung anders angegeben, ist der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Rechnung ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Bei allen Zahlungen ist die vollständige Rechnungsnummer anzugeben. Diese, wie auch die Bankverbindung, sind auf der Rechnung zu finden.

 

§ 8 Leistungsstörungen

(I) Die DTVP GmbH strebt eine jährliche Mindestverfügbarkeit von mindestens 95% zu üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag je zwischen 06 und 20 Uhr) an. DTVP ist grundsätzlich an sieben Tagen die Woche 24 Stunden verfügbar. Die eingesetzten Systeme und Server werden regelmäßig gewartet und ausreichend gesichert. Es wird jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit des DTVP übernommen oder dafür, dass DTVP jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Nutzung zur Verfügung steht. Aufgrund der Struktur des Internets hat DTVP insbesondere keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet deshalb nicht   für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.

(II) Der Betreiber kann die Nutzung der Vergabeplattform sperren oder den Zugang beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch gestört oder überlastet sind bzw. eine solche Störung oder Überlastung droht. In diesem Falle ist der Betreiber bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.

(III) Für den Nutzer ergeben sich keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über die Vergabeplattform abzuwickelnden Vergabeverfahrens, sofern die Nutzung der Plattform auf Grund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Betreibers liegt, nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen ist. In diesem Fall wird dieses nicht als verspätet im Sinne des § 16 Abs. 3 lit. e) VOL/A 2009 bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV sowie § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016 angesehen.

(IV) Liegt eine Funktionsstörung der Vergabeplattform vor und erkennt der Nutzer diese, hat er  unmittelbar den Betreiber über die im „Support“ hinterlegte Stelle zu kontaktieren und diesem gegenüber die Funktionsstörung zu beschreiben, damit der Betreiber angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergreifen kann. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebotes/Teilnahmeantrages von DTVP nicht oder nicht zeitnah erhält. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf automatisierte Benachrichtigungen durch DTVP gleich welcher Art. Stellt der Nutzer eine Störung fest, ist er verpflichtet jede weitere Nutzung der Vergabeplattform zu unterlassen. Nutzt er diese trotz Kenntnis der Störung weiter, kann er sich nicht auf die Regelung des vorstehenden Abs.3 berufen.

Der Nutzer hat im Falle einer Störung die Anweisungen des Support des Betreibers zu befolgen. Nimmt der Nutzer nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann er sich nicht auf die Regelung des vorstehenden Abs.3 berufen.

 

§ 9 Datenverarbeitung

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden von der DTVP GmbH personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert. In diesem Zusammenhang werden ebenso personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dabei werden alle personenbezogenen Daten strikt vertraulich behandelt.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung hier verwiesen.

 

§ 10 Geheimhaltung

Sämtliche Daten, die der DTVP GmbH innerhalb dieses Vertragsverhältnisses bekannt werden und welche die Nutzer als vertraulich gekennzeichnet haben, werden von der DTVP GmbH vertraulich behandelt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die DTVP GmbH die Daten Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn dies ist für die Erbringung und Abwicklung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich.

 

§ 12 Haftung und Gewährleistung

(I) Über die nachfolgenden Bestimmungen hinausgehende Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.

(II) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit gilt dieser Ausschluss nicht. Für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm der Betreiber einen Fehler oder Rechtsmangel des Vergabeportals DTVP arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB gilt der Ausschluss des Abs. 1 ebenfalls nicht. Die Übernahme einer Garantie durch den Betreiber für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung, ist nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich erklärt wurde.

(III) Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(IV) Die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten des Vergabeportals DTVP und der Software kann der Betreiber ausschließlich im Rahmen des aktuellen Stands der Technik unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sicherstellen. Eine Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde etc. findet in den Projekträumen nicht statt, sofern die Daten verschlüsselt vorliegen und damit keine Überprüfung möglich ist.

(V) Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Betreiber oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen, wird seitens des Betreibers keine Haftung übernommen.

(VI) Für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm obliegenden Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheit seiner Daten nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten, übernimmt der Betreiber keine Haftung.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen

(I) Die Nutzung von DTVP findet ausschließlich im Rahmen der geltenden nationalen Gesetze statt, anwendbar ist ausschließlich das deutsche Recht.
(II) Ebenso gilt für diesen Vertrag ausschließlich deutsches Recht.
(III) Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, dies gilt auch für den Fall, dass es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(IV) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die von diesen AGB abweichen oder diesen widersprechen, finden keine Anwendung. Dies gilt nicht nur dann, wenn die DTVP GmbH den Geschäftsbedingungen des Nutzers ausdrücklich widerspricht.
(V) Im Fall einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht.

Für die Teilnahme an Vergabeverfahren über die angeschlossenen Vergabeplattformen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unter https://ausschreibungen.giz.de  und der Techniker Krankenkasse (TK) unter https://vergabe.tk.de/Satellite gelten ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB GIZ Vergabemarktplatz und ABG TK Vergabeprotal.

Stand: November 2022

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