Qualifizierte Elektronische Signatur

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 3 Nr. 12 eIDAS VO eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier gemäß § 126a BGB ersetzen. Nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO kommt der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Rechtswirkung zu wie einer Unterschrift. Im Interesse des Absenders wird mit ihr insbesondere gewährleistet, dass das Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (Perpetuierungsfunktion).

Siehe auch Digitale Signatur.

Digitale Konferenz
Digitale Konferenz: Verhandlungsverfahren

In dieser digitalen Konferenz für öffentliche Auftraggeber demonstrieren wir Ihnen, wie Sie Verhandlungsverfahren mithilfe des Deutschen Vergabeportals durchführen können. Zudem werden diese Verfahrensarten rechtlich betrachtet und den Teilnehmern Tipps und Hinweise für die Praxis mit an die Hand gegeben.

online | Mi. 13.11.2024 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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