Qualifizierte Elektronische Signatur

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Durchführung mehrstufiger Verfahren mit DTVP

Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 3 Nr. 12 eIDAS VO eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier gemäß § 126a BGB ersetzen. Nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO kommt der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Rechtswirkung zu wie einer Unterschrift. Im Interesse des Absenders wird mit ihr insbesondere gewährleistet, dass das Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (Perpetuierungsfunktion).

Siehe auch Digitale Signatur.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Durchführung mehrstufiger Verfahren mit DTVP

In diesem kostenfreien Webinar für Auftraggeber steigen wir in unsere Lösung ein und demonstrieren Ihnen, wie Sie mehrstufige Verfahren mithilfe des Deutschen Vergabeportals durchführen können.

online | Mi. 24.04.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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