Elektronische Signatur

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Die elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS VO bezeichnet Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Sie ist das digitale Pendant zur Unterschrift von Hand auf dem Papier. Zweck der elektronischen Signatur ist entsprechend dem der eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten. Es sind drei Arten der elektronischen Signatur zu unterscheiden: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur. Eine elektronische Signatur muss den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren. Darüber hinaus muss es möglich sein, die Integrität der signierten elektronischen Daten zu prüfen. Hierzu wird mit einem 2-Schlüssel-System gearbeitet (Public und Private Key).

Siehe auch Digitale Signatur.

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Wir stellen Ihnen in diesem Webinar die Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) dar und demonstrieren Ihnen die Abwicklung im Wege eines Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

online | Do. 20.11.2025 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.
  • Architekten, Ingenieure, Planer
  • Projektsteuerungen

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