Elektronische Signatur

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Die elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS VO bezeichnet Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Sie ist das digitale Pendant zur Unterschrift von Hand auf dem Papier. Zweck der elektronischen Signatur ist entsprechend dem der eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten. Es sind drei Arten der elektronischen Signatur zu unterscheiden: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur. Eine elektronische Signatur muss den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren. Darüber hinaus muss es möglich sein, die Integrität der signierten elektronischen Daten zu prüfen. Hierzu wird mit einem 2-Schlüssel-System gearbeitet (Public und Private Key).

Siehe auch Digitale Signatur.

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Das PQ-Verfahren bietet den Unternehmen eine große Anzahl an Vorteilen gegenüber der Erbringung von Einzelnachweisen, es erleichtert den Unternehmen durch Zeiteinsparung und durchgehende Aktualität der Unterlagen die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren.

online | Fr. 11.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Abläufe optmieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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