Vergabeverordnung (VgV)

Die VgV ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte, die nicht der SektVO, der VSVgV und der KonzVgV unterfallen (vgl. Anwendungsbereich § 1 VgV). Für Bauaufträge verweist sie zudem auf die VOB/A, 2. Abschnitt. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV übertragen worden.

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Di. 06.10.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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