Bewerber
Als Bewerber werden alle Wirtschaftsteilnehmer bezeichnet, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben. Für die Qualifizierung als Bewerber ist die Abgabe eines förmlichen Angebots nicht erforderlich.