CPV-Code / Auftragsgegenstand
85312320
Beratungsdienste
Abgabefrist
Vergabeart / Vergabeordnung
National Öffentliche Ausschreibung
Mandant
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Ort der Ausführung
Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel
Art und Umfang der Leistung
Art der Leistung
Umfang der Leistung
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt die Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zu vergeben.
Als Rechtsgrundlagen dienen das AufnG LSA in der derzeit aktuellsten Fassung, die Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO in der derzeit aktuellsten Fassung, der Grundsatzerlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 - 34.4-12235 sowie die Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 16.07.2018 zum AufnG.
Zum 01. Januar 2027 sollen 2 Beraterstellen der gesonderten Beratung und Betreuung nach dem AufnG LSA außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften im Altmarkkreis Salzwedel mit einer einmaligen
Vertragslaufzeit vom 01.01.2027-31.12.2028 mit einer einmaligen Verlängerungsoption zum 31.12.2029 an einen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft an mehrere Träger übertragen werden. Der Vertragsentwurf ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und diesen als Anlage beigefügt.
Gem. dem RdErl. vom 15.06.2015 sowie der Rundverfügung vom 16.07.2018 erfolgt die Übertragung der gBB vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts bzw. einen sonst. rechtsfähigen und gemeinnützigen Verein.
Das Beratungs- und Betreuungsangebot ist mit den Schwerpunkten in Salzwedel und Gardelegen sowie bei Bedarf im weiteren Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel zu gewährleisten. Die gesonderte Beratung u. Betreuung soll in Form von individuellen Hilfen oder soziale Gruppenarbeit vor Ort erfolgen.
Die Aufgaben der gesonderten Beratung u. Betreuung sind insbesondere (Anl. 1 Nr. 1 RdErl. vom 15.06.15):
a) die Beratung zu asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragen (z. B. Fragen der ärztlichen Versorgung, Fragen zur Ausübung einer Beschäftigung),
b) die Beratung über Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und etwaige Rückkehrhilfen (z. B. REAG/GARP),
c) in geeigneten Einzelfällen die Vermittlung an spezialisierte Gremien (z. B. Petitionsausschuss, Härtefallkommission),
d) die Beratung bei Familienzusammenführungen und Umverteilungsanträgen,
e) die Unterstützung in Behördenangelegenheiten, die Vermittlung an Fachdienste und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten oder rechtsanwaltlicher Vertretung,
f) die Beratung und Betreuung beim Auftreten von Problemen im sozialen, familiären und psychischen Bereich (z. B. psychische Erkrankungen aufgrund von Folter),
g) die Gewährung von Orientierungshilfen zum selbständigen Zurechtfinden im gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld der Bundesrepublik Deutschland,
h) die Beratung und Betreuung zu Konflikten und Problemen im Bereich der Unterbringung gegebenenfalls unter Einschaltung von etwaig für die Unterkunft zuständigen sozialen Betreuungskräften,
i) die geschlechts- und altersspezifische Beratung (z. B. bei frauenspezifischer Verfolgung oder Flucht),
j) die Unterstützung für Kinder und Jugendliche (z. B. in schulischen Fragen).
Die gesonderte Beratung u. Betreuung ist von Mitarbeitenden durchzuführen, die die im RdErl. vom 15.06.2015 unter Anl. 1 Nr. 2 und der Rundverfügung vom 16.07.2018 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Eine hinreichende Qualifikation für die Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung haben
a) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung
b) Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (mit Fachhochschul- bzw. Bachelorabschluss)
c) Personen mit einer den vorgenannten Qualifikationen gleichwertigen Ausbildung
d) Personen ohne einen der vorgenannten Abschlüsse, soweit sie bereits mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, wobei die letzte entsprechende Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf und sie sich vertraglich verpflichten, sich in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden.
e) Es wird die Beschäftigung anderer Personen eingeräumt, soweit diese im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch das Landesverwaltungsamt zur Stellenbesetzung zugelassen werden,weil von ihnen auf Grund eines nachgewiesenen Ausbildungs- und beruflich Tätigkeitsprofils erwartet werden kann, dass sie der Stellenanforderung gerecht werden. Auch in diesen Fällen hat eine vertragliche Verpflichtung zu Aus-, Fort- und Weiterbildung zu erfolgen.
Die mit der gesonderten Beratung und Betreuung beauftragten Beratungs- und Betreuungskräfte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Kenntnisse in den die zu beratenden und zu betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z. B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht (Sozialgesetzbücher, Asylbewerberleistungsgesetz),
b) Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren,
c) Kenntnisse in mindestens einer relevanten Fremdsprache,
d) Fahrerlaubnis
Die Finanzierung erfolgt gem. § 2 Abs. 4 AufnG LSA sowie aus Eigenmitteln des Altmarkkreises Salzwedel. Für die Ermittlung und Begrenzung der erstattungsfähigen Aufwendungen werden ausschließlich Bruttopersonalkosten und Bruttosachkosten berücksichtigt. Für beide Kostenarten werden verbindliche Höchstgrenzen festgelegt. Pro Stelle gelten für die Jahre 2027-2029 Bruttopersonal- und Bruttosachkosten in Höhe von 287.000 EUR als Höchstgrenze.
Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches die Art, den Umfang und die zu erbringende Leistung beschreibt. Das Konzept ist entsprechend den in der Bewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Vorgaben zu erstellen. Die Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch eine Wertungskommission anhand der Bewertungsmatrix. Die Bewertung der Qualität fließt zu 70% und der Preis zu 30% in die Zuschlagserteilung ein.
CPV-Code / Auftragsgegenstand
85312320
Beratungsdienste
Abgabefrist
31.12.2028