Titel der Ausschreibung

Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge bis 12.08.2026

CPV-Code / Auftragsgegenstand

33140000
Medizinische Verbrauchsartikel

Abgabefrist

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Vergabeart / Vergabeordnung

EU-weit Offenes Verfahren

Mandant

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Ort der Ausführung

Carl-Wery-Str. 28, 81379 München

Art und Umfang der Leistung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig bis 12.08.2026. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig. Die AOK Bayern bietet allen interessierten Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Verträge an. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Unternehmen geschlossen, die eine Zuverlässigkeitserklärung nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden.

CPV-Code / Auftragsgegenstand

33140000
Medizinische Verbrauchsartikel

Abgabefrist

01.01.2000

Status

Ausschreibung nicht länger verfügbar

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