Titel der Ausschreibung

Rahmenvertrag: Vorbereitung und Durchführung von EG-Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

CPV-Code / Auftragsgegenstand

71330000-0
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen

Abgabefrist

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Vergabeart / Vergabeordnung

National UVGO

Mandant

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

Ort der Ausführung

Georgstraße 4, 26919 Brake

Art und Umfang der Leistung

Der OOWV versorgt mit seinen Wasserwerken seine Kunden mit Trinkwasser und entsorgt über die

Abwasseranlagen anfallendes Abwasser. Neben dem Betrieb der technischen Anlagen werden zur

Sicherstellung dieser Aufgaben technische Projekte realisiert. In diesem Zusammenhang besteht das

Erfordernis, die erstellten Anlagenteile unter dem Gesichtspunkt der Maschinenrichtlinie zu

bewerten und die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die hierfür erforderlichen Leistungen

sind in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt.

Mit dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Leistungen werden

projektbezogen spezifisch abgerufen und abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis zum

tatsächlich erbrachten Aufwand.

Ziel ist, dass erforderliche Gesamtkonformitäten für die jeweiligen Maschinen bzw. verketteten

Maschinen ausgestellt werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers besteht in der Begleitung

des Bauprojekts sowie der Erarbeitung bzw. Erstellung aller Dokumente, die für eine

Konformitätserklärung erforderlich sind.

Die hier zu erbringende Leistung wird in zwei Phasen unterteilt.

In der ersten Phase sind die HOAI-Planungsphasen 1 bis 7 zu begleiten. Ergebnisse, dieser Begleitung

finden Berücksichtigung in den Vergabeunterlagen für die Bauleistungen.

In der zweiten Phase erfolgt die Vorbereitung zur Erklärung der Gesamtkonformität. Wesentliche

Bestandteile sind die Sichtung, Prüfung und Zusammenführung der verschiedenen

Dokumentationspakete der Anlagenausrüster und Hersteller, sowie Lieferung der Dokumentation

Projektgespräche mit den jeweiligen Projektverantwortlichen sind, wenn nötig vor Ort zu führen

2. Arbeits- bzw. Verfahrensschritte

2.1. Phase 1

2.1.1. Bestandsaufnahme

Im Zuge der Bestandsaufnahme werden alle relevanten Informationen bereits vorliegender

Gefährdungsbeurteilungen, Risikobeurteilungen, sicherheitstechnischen Beurteilungen,

Betriebsanleitungen etc. aufgenommen.

2.1.2. Festlegung von Systemgrenzen

Im Rahmen der Projektplanung sind die zu errichtenden Anlagen unter Anwendung der

Maschinenrichtline Systemgrenzen zu ermitteln. Schnittstellen zum Anlagenbestand sind mit zu

betrachten.

2.1.3. Recherche von Richtlinien und Normen

Relevante Richtlinen und Normen sind zu recherchieren.

2.1.4. Risikobewertung

Auf Grundlage der Systemgrenzen ist eine Risikobewertung für die zu geplanten Anlagen zu erstellen.

Die Risikobewertung umfasst alle Lebensphasen der Anlagen. Die Risikobewertung muss in

geeigneter Weise die Gefährdungen identifizieren, eine Risikoeinschätzung und -bewertung

enthalten sowie plausibel dokumentiert werden.

Die Risikominimierung erfolgt als ein iterativer Prozess zur Planung. Nach wesentlicher Änderung

folgt eine neue Risikobeurteilung/ -abwägung, sodass ein erreichbares Minimum erreicht wird.

2.1.5. Vorbereitung der Vergabe

Für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der Bau- und Lieferleistungen werden

Texte bzw. Positionen erarbeitet, die den erforderlichen Leistungsumfang der ausführenden

Unternehmen in Bezug auf die Lieferung von Dokumentation bzw. Zuarbeit bei der Erstellung der

Konformitätserklärung definiert.

2.2. Phase 2

2.2.1. Risikobeurteilung

Die bereits erstellte Risikobeurteilung ist an der fertiggestellten Anlage zu verifizieren und zu

finalisieren.

2.2.2. Zusammenstellung und Prüfung der von den Ausrüstern gelieferten Dokumentation

Die Auftragnehmer der Gewerke Anlagentechnik, Verfahrenstechnik und Elektrotechnik werden

vertraglich zu einer umfassenden Lieferung der Dokumentation verpflichtet.

Die Dokumente müssen durch den Auftragnehmer gesichtet und relevante Dokumente in Bezug auf

die Maschinenrichtlinie/Konformitätsbewertung extrahiert werden.Die Konformitätserklärungen für die gelieferten Maschinen sind auf Richtigkeit bzw. Aktualität und

Vollständigkeit zu prüfen.

2.2.3. Betriebsanleitung der Gesamtanlage

Bei Erfordernis ist eine Betriebsanleitung zu verfassen und bereitzustellen Die Anforderungen an den

Inhalt berufen sich auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I 1.7.4.2. Die Mindestangaben

sind unter anderem Information zu dem bestimmungsmäßigen Gebrauch, Hinweise für besondere

Betriebszustände, Sicherheitsvorschriften und -hinweise und umfasst alle Lebensphasen.

Das dabei zu verwendende Editierungsprogramm ist Microsoft Word 2019 oder Nachfolger und

ergänzend als .PDF.

2.2.4. Vorbereitung zur EG-Konformitätserklärung

Für die betroffenen Anlagen sind EG-Konformitätserklärungen vorzubereiten. Mit dem Einreichen der

erstellten Dokumentation erklärt der Auftragnehmer, dass alle Voraussetzungen zur Erklärung der

Konformität erfüllt sind und die Konformitätserklärung unterzeichnet werden kann. Die Erklärung

selber erfolgt durch den OOWV.

Die Dokumentation ist in 1x in Papierform und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Inhalt der Dokumentation:

- EG-Konformitätserklärung, zur Unterschrift vorbereitet

- Auflistung der Komponenten der Maschine(n)

- Betriebsanleitung

- Zusammenstellung der wesentlichen Unterlagen der Hersteller und Ausrüster

Dokumentation

- Risikobeurteilung

2.3. Sonderfall: Erklärung der Konformität durch eine der bauausführenden Firmen

Wenn das Konformitätsverfahren durch eine der bauausführenden Firmen durchgeführt wird,

besteht die zu erbringende Leistung in der Prüfung der gelieferten Dokumentation auf Plausibilität,

Richtigkeit und Aktualität.

CPV-Code / Auftragsgegenstand

71330000-0
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen

Abgabefrist

30.12.2024

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