CPV-Code / Auftragsgegenstand
71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Abgabefrist
Vergabeart / Vergabeordnung
EU-weit
Mandant
SW GmbH & Co. KG
Ort der Ausführung
Weberstr. 8-10, 59368 Werne
Art und Umfang der Leistung
In Werne an der Lippe entsteht auf einer ehemaligen Zechenbrache auf einer Fläche von ca. 16 ha in den kommenden Jahren ein innovatives Doppelprojekt aus einem Surf Park (www.surfwrld.de) und einer Großforschungsanlage (www.scncwave.de). Der Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits am 22.09.2020 im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Werne gefasst. Aus förderrechtlichen Gründen hat sich die weitere Bearbeitung des Bauleitplanungsverfahrens verzögert und wird seit Mitte des Jahres 2022 weitergeführt. Planungsrecht wird im Herbst 2023 erwartet. Das Doppelprojekt soll direkt nach der Schaffung von Planungsrecht in seine Realisierungsphase übergehen. Die Realisierung ist in zwei Bauabschnitten geplant, welche zeitlich versetzt sind. Der erste Bauabschnitt soll in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen und ein gutes Jahr andauern.
Um einen zeitlosen Übergang zur Realisierungsphase "Bauabschnitt 1" zu gewährleisten, ist parallel zum fortschreitenden Bauleitplanverfahren bereits die bauliche Planung des ersten Bauabschnitts vorgesehen. Der erste Bauabschnitt besteht aus der Erschließung des gesamten Areals inkl. der erforderlichen externen und internen Infrastruktur, einem ersten Wellenbecken, einer stehenden Welle, den für den Betrieb erforderlichen Gebäuden, technischen Anlagen sowie Forschungs-, Tagungs-, Gastronomie- und Nebeneinrichtungen.
Im Endausbau wird das Projekt aus zwei Wellenbecken, einer stehenden Welle, einem Multifunktionsbecken, mehreren Haupt- und Nebengebäuden, technischen Anlagen, einem Hotel sowie Gastronomieeinrichtungen bestehen.
Projektträger für die gesamte Projektentwicklung ist die SW GmbH & Co. KG, wobei der Forschungsteil SCNCWAVE in einem eigenen Rechtskörper als e. V. ausgegliedert wird, die bauliche Realisierung für beide Projektteile weiterhin vom Projektträger im Rahmen einer vertraglichen Regelung durchgeführt wird.
Da bereits vor mehr als zwei Jahren mit der Projektentwicklung durch den Projektträger begonnen wurde, sind bereits eine Vielzahl an Vorarbeiten in der Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgt. Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind in die Projektplanung eingeflossen und stellen die Grundlage für sämtliche weiteren Planungs- und Realisierungsaufgaben.
Aufgrund des Charakters des Doppelprojekts ist die Koordination der für die Vorhabenrealisierung benötigten Fachplaner und der dazugehörigen Planungsgewerke mittels eines übergeordneten Planers vorgesehen. Die durch den Projektträger bereits identifizierten Fachplaner/Planungsgewerke in den HOAI Phasen 3-9 sind:
- Infrastrukturplanung
- Straßenbau
- Architektur
- Tragwerksplanung
- Brunnenbau und Wasseraufbereitung
- Beton- und Beckenbau
- Landschaftsbau
- Technische Anlagen und Gebäudeausrüstung
Der übergeordnete Planer ist hauptverantwortlich für die Identifizierung weiterer benötigter Fachplaner/Planungsgewerke, die konzeptionelle Vorbereitung der benötigten Planungsleistungen in Form von Ausschreibungsunterlagen, die anschließende Koordination der durch den Auftraggeber zu vergebenen Planungsleistungen sowie hauptverantwortlich für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungspläne. Dem übergeordneten Planer kommt somit eine entscheidende Rolle in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu.
Weiterhin soll der übergeordnete Planer nach Möglichkeit hauptverantwortlich für die Ausführung der Infrastruktur- und Straßenbauplanung (HOAI 3-9) sein, um die Schnittstellenkomplexität zu verringern.
Beim Voranschreiten des Bauleitplanverfahrens übernimmt er während des ersten Bauabschnitts die Bauleitung für die bauliche Realisierung des Projektes.
CPV-Code / Auftragsgegenstand
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Abgabefrist
29.06.2023