CPV-Code / Auftragsgegenstand
75252000
Rettungsdienste
Abgabefrist
Vergabeart / Vergabeordnung
National Teilnahmewettbewerb
Mandant
Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
Ort der Ausführung
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Art und Umfang der Leistung
Art der Leistung
Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Gotha durch geeignete Durchführende, die im Auftrag und nach Weisung des Aufgabenträgers tätig werden.
Umfang der Leistung
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen der Notfallrettung sowie des qualifizierten Krankentransports.
Die Leistungserbringung hat unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Hierzu zählen die Regelungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG), des Landesrettungsdienstplans für den Freistaat Thüringen (LRDP) sowie des Rettungsdienstbereichsplans des Landkreises Gotha in der jeweils geltenden Fassung.
Der Leistungsumfang umfasst die Einrichtung und den Betrieb der erforderlichen Rettungswachen, die Vorhaltung und den
Einsatz normgerechter Rettungsmittel (insbesondere RTW, KTW und NEF) einschließlich der notwendigen Zusatz- und
Spezialausstattung, den Einsatz fachlich qualifizierten Personals sowie die Sicherstellung geeigneter organisatorischer Strukturen in Form eines wirksamen Qualitäts- und Hygienemanagements.
Jeder Durchführende hat Personen für die Übernahme der Funktion des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Vergabeunterlagen für Phase 2 - "Verhandlungsverfahren") zu stellen.
Die Bergrettung ist ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung.
Im Rettungsdienstbereich befinden sich keine Gewässer, die Vorkehrungen zur Wasserrettung bedingen. Die Luftrettung, die den boden-gebundenen Rettungsdienst ergänzt und unterstützt, ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Hinsichtlich der Kostentragung werden für die Leistungen des Rettungsdienstes gemäß § 18 Abs. 2 ThürRettG Benutzungsentgelte erhoben. Diese werden gem. §§ 20 f. ThürRettG zwischen den Aufgabenträgern und den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern (Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung) andererseits vereinbart.
Gefordert wird eine jederzeit bedarfsgerechte, wirtschaftliche und ordnungsgemäße Leistungserbringung, die auch bei schwankendem Einsatzaufkommen sowie in besonderen Einsatzlagen zuverlässig gewährleistet ist.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und zu den Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen für Phase 2
"Verhandlungsverfahren" für die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber konkretisiert