Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform wird seit dem 1. Januar 2022 umgesetzt. Zur Durchführung der Grundsteuerreform müssen Grundstücks- und Immobilieneigentümer vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022, unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerblich genutzte Grundstücke handelt, eine „Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts“ elektronisch bei dem für das Grundstück zuständigen Finanzamt abgeben.
Gemeinden und Kommunen erheben die neue Grundsteuer auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Wertes, die nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu entrichten ist.
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