Agreement On Government Procurement

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Verhandlungen über aktualisierte Vergaberegeln und ergänzende Marktzugangsverpflichtungen wurden am 15. Dezember 2011 erfolgreich abgeschlossen; der endgültige Wortlaut des überarbeiteten GPA wurde am 30. März 2012 unterzeichnet. Das überarbeitete Übereinkommen ist am 6. April 2014 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen hat aktuell 20 Vertragsparteien (die Europäische Union in Bezug auf ihre 27 Mitgliedstaaten, zudem Armenien, Australien, die niederländische Karibikinsel Aruba, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, Singapur, Südkorea, Taiwan, Ukraine und die Vereinigten Staaten). Darüber hinaus verfügen 36 weitere Länder über einen Beobachterstatus. Beim Agreement on Government Procurement (GPA) handelt es sich um ein plurilaterales Abkommen, das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt. Es gilt für diejenigen WTO-Mitgliedstaaten, die dem GPA ausdrücklich beigetreten sind (Art II WTO-Übereinkommen), wobei der Beitritt allen WTO-Staaten generell offen steht.
Das überarbeitete GPA verschlankt und modernisiert das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. In Ländern, die Vertragspartei des Übereinkommens sind, wird sich der Marktzugang für die Unternehmen verbessern, da der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zahlreiche staatliche Stellen (Ministerien und Agenturen), neue Dienstleistungen und andere Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens erweitert wird. Nach WTO-Schätzungen dürfte die Überarbeitung des GPA zusätzliche Vergabemöglichkeiten im Wert von ca. 80 Mrd. EUR bringen. Zudem dürfte das überarbeitete GPA neue Mitglieder anziehen und deren Beitritt erleichtern.

 

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 07.02.2025 | 14:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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